Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 237

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jede Homepage, jeder Pressedienst, jeder andere Abgeordnete hier kann berichten, was im Hohen Haus erfolgt ist – das ist von der parlamentarischen Immunität umfasst.

Das Einzige, was jetzt nicht umfasst ist, ist, dass der Abgeordnete selbst, als Person selbst, die gleichen Dinge, die er hier sagt, wiederholt. Ich möchte nur einmal sagen, was die Überlegung dazu war. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Ja, es ist da drinnen jetzt noch viel wilder. Wie läuft denn das, wenn Fernsehinterviews gemacht werden? – Der ORF schneidet wunderbar mit, bekommt die Geschichten, kann sie vom Rednerpult aus nehmen. Wenn ein Privatmedium draufkommt, dass das eine interessante Geschichte ist und dem Abgeordneten sagt: Geh, können Sie mir ... (Abg. Rädler: Dann soll er herkommen!) – Ja, dann „soll er herkommen“, klar! Rädler, super! Zudecken, nicht auf! Passt schon! Das kennen wir vom Rädler. (Abg. Wöginger: Was heißt das?)

Wenn der Punkt ist, dass das Privatmedium kommt und sagt: Geh, können Sie das, was Sie im Plenum gesagt haben, vor der Kamera noch einmal sagen?, und der Abgeordnete sagt genau das Gleiche, was er hier vom Rednerpult aus gesagt hat, da vor der Tür im Couloir, dann ist es von der Immunität nicht umfasst. Und da muss man die Frage stellen, ob das sinnvoll ist. Das ist genau der Punkt, wo es aufgeht.

Ich sage nur: Wenn man Missbrauch verhindern will, dann muss man die parlamen­tarische Immunität zur Gänze abschaffen. Dem steht gegenüber, dass sie die Form ist, wie Aufklärung geschützt werden kann. Das ist eine Interessenabwägung. Man kann von mir aus darüber reden, dass man in heiklen Fällen, wie zum Beispiel bei einem Verleumdungsvorwurf – der strafrechtlich in diesem Haus nie vorgekommen ist; ich kenne keinen einzigen Immunitätsfall, wo es um Verleumdung gegangen ist –, das anders handhabt. Soll sein! Aber wissen Sie, wo es aufgetaucht ist? – Bei übler Nachrede. Und wissen Sie, wer der größte Kläger in diesem Haus seit Jahren war? – Karl-Heinz Grasser. Karl-Heinz Grasser hat massenhaft aufdeckende Abgeordnete mit Klagen zugeschüttet, hat sie zivilrechtlich geklagt, hat Prozessrisiken verursacht von, im Fall Kogler, weit über 100 000 €. Rumpold hat Prozessrisiken von mehr als 200 000 € verursacht bei Fällen, wo, glaube ich, nachweisbar ist, dass hier parlamen­tarische Aufklärung betrieben worden ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Hat es gestimmt? Hat es sich herausgestellt, dass es gestimmt hat?) Die meisten Fälle haben wir im Übrigen gewonnen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Dann passt es eh!) Das ist aber ein interessanter Punkt! Gut, dass wir heute noch etwas Redezeit übrig gehabt haben; wir haben auch nachher noch welche.

Aber wissen Sie, was der Punkt ist: Was passiert denn? – Die Kollegin Moser sitzt da, und Sie können ja einmal die Kollegin Moser fragen, wie diese Fälle laufen. Wer von den Abgeordneten kriegt denn bei heiklen Fällen, bei Korruptionsfällen, bei Miss­ständen in den Ministerien, in allen Fällen die Unterlagen so, dass es dokumentiert ist, wo man nur mehr die Unterlagen kopieren muss, damit weitergeht und sie der Staatsanwaltschaft gibt, und die können dann ermitteln? Was passiert, ist, dass Informationen fließen und dass das parlamentarische Interpellationsrecht, das Anfra­gerecht doch genau dazu da ist, um diese Informationen zu überprüfen, um die Anfragen stellen zu können, wo sich die Minister dann gut überlegen werden, sagen sie die Wahrheit oder nicht. Und schauen Sie einmal im Fall Telekom nach, was dort bei den Anfragen von Frau Kollegin Moser an Aufklärung betrieben worden ist und wo jetzt auch klar geworden ist, warum die Verfahren geführt worden sind. (Abg. Wöginger: Da herinnen!)

Das ist ja genau der Punkt! Und außerhalb des Parlaments darf sie nichts dazu sagen, weil es drinnen ist? Sollen wir den Herrn Grasser schützen? Sollen wir den Herrn Strasser schützen, damit er die Parlamentarier möglichst mit Klagen zuschüttet, damit


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