Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 41

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


14.55.48

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Dame und sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! In der jetzigen Debatte sind mir zwei Punkte besonders aufgefallen.

Erster Punkt: Der Antrag lautet: „,Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Natio­nalrat gemäß Art. 49b B-VG jeweils einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volks­befragung zu folgenden Angelegenheiten zur Beschlussfassung vorzulegen ...‘.“ – Mei­ne Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, warum bringen Sie den Antrag nicht selbst ein? Warum brauchen Sie die Bundesregierung dazu, dass sie Ihnen einen Antrag schreibt für die Punkte, die Sie wollen? (Abg. Neubauer: Damit sie endlich ein­mal etwas arbeiten! – Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.)

Sie könnten schon längst etwas arbeiten, Herr Kollege! Sie haben es bis jetzt verab­säumt, diesen Antrag zu schreiben. Und das zeigt das auf, was in dieser Debatte schon gesagt wurde: Dieser Antrag ist schlampig und kurzfristig eingebracht worden! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, eine zweite Frage habe ich mir während der heutigen Dis­kussion gestellt: Warum spricht die Freiheitliche Partei ständig von der Schweiz? Wa­rum spricht sie nicht davon, wo sie in den vergangenen Jahren vielleicht Einfluss ge­habt hat? Warum spricht sie nicht von Kärnten? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Warum haben Sie nicht darüber geredet, dass Sie in Kärnten auch die Möglichkeit ge­habt hätten, eine Volksabstimmung durchzuführen? – In Kärnten gibt es seit 1974 ein eigenes Kärntner Volksabstimmungsgesetz. In Ihrer Verantwortungszeit haben Sie kein einziges Mal davon Gebrauch gemacht, dem Kärntner Volk eine Gesetzesvor­lage zur Abstimmung vorzulegen. Das zeigt, wo Sie wirklich stehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Dort, wo Sie in der Opposition sind, redet es sich für Sie ganz anders als dort, wo Sie Regierungsverantwortung tragen, denn da kennen Sie nämlich das Prinzip der direkten Demokratie nicht mehr, meine Damen und Herren, im Gegenteil.

Sie haben vor wenigen Monaten eine Briefbefragung zu einem Gesetzeswerk durchge­führt, für das der Kärntner Landtag überhaupt keine Zuständigkeit hat. Sie haben sich darum bemüht, noch einmal über etwas zu befragen, wofür es eine Zuständigkeit des Bundes gibt. Lernen Sie die österreichische Bundesverfassung, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! (Beifall bei der ÖVP.)

Im vorhergegangenen FPÖ-Parteiprogramm, das jetzt nicht mehr gültig ist, haben Sie noch großspurig davon gesprochen, die Schaffung der Einleitungsmöglichkeit einer Volksabstimmung durch die Stimmbürger oder eine bestimmte Anzahl von Gemeinden forcieren zu wollen. Im jetzigen Parteiprogramm ist das nicht mehr drinnen, und in Kärnten haben Sie es noch kein einziges Mal gemacht, meine Damen und Herren. (Abg. Riepl: Schau dir was an!)

Schauen wir uns die Situation im restlichen Europa an, reden wir nicht nur über die Schweiz. Es gibt in der Europäischen Union nur sechs Staaten, wo es eine Erfolg ver­sprechende Form der Mitbestimmung für Bürgerinnen und Bürger über verpflichtende Volksabstimmungen gibt. Fünf Staaten davon sind erst 2004 der Europäischen Union beigetreten, und in diesen Staaten ist die notwendige Anzahl an Unterschriften so hoch, dass es bis jetzt kaum gelungen ist, dadurch eine Gesetzesänderung herbeizu­führen.

 


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