Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 40

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Man sollte solche Fragen nicht so flapsig stellen, denn man muss mit diesem Instru­ment sehr vorsichtig umgehen.

Das Zweite ist: Was geschieht denn bei einer Volksbefragung? – Manchmal können es sich ganz einfach Gruppen besser leisten, zu kampagnisieren. Wollen wir das? Wollen wir die Kampagnisierungsfähigkeit der Industrie auf die Probe stellen oder wollen wir die Reichen gegen die Armen ausspielen? (Abg. Kickl: Reden Sie von sich selbst oder wie? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Oder will man sich dem Boulevard auslie­fern, weil dort die Kampagnisierungsfähigkeit am größten ist? (Abg. Neubauer: Klas­senkampf, was ihr da macht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Fragen sollte man sich schon stellen, wenn man ein derartiges Begehren vorbringt.

In Grundsatzfragen: ja. Und da bin ich beim Bundeskanzler, denn das ist verantwor­tungsvoll. Über eine gesellschaftspolitisch bedeutende Frage wie die Wehrpflicht kann man sehr wohl abstimmen lassen, denn da ist jeder betroffen (Abg. Dr. Rosenkranz: Bravo!) – je nachdem, wie man will. (Abg. Dr. Rosenkranz: Wann?) Aber das ist auch eine wirklich grundlegende Frage. Da macht es Sinn, aber für eine Beibehaltung ein Volksbegehren durchzuführen, ist reiner Populismus. (Abg. Mag. Stefan: Über die Bei­behaltung der Wehrpflicht machen wir es, oder was?) Denn wenn Sie es nicht ändern wollen, warum wollen Sie dann darüber abstimmen lassen? Oder haben Sie den Hin­tergedanken (Zwischenrufe bei der FPÖ), dass es anders ausgehen könnte, und Sie wollen das provozieren? (Ruf: Reiner Populismus!)

Es steht viel Populismus hinter Ihren Fragen, dahinter, die Beibehaltung zu hinterfra­gen. (Abg. Mag. Stefan: Die Beibehaltung der Wehrpflicht!)

Wenn ich etwas will, das anders ist als der momentane Zustand, dann hat ein erfolg­reich durchgeführtes Begehren die Konsequenz, dass sich die Situation ändert. Dann macht es Sinn – aber nicht, wenn etwas, das jetzt schon geltendes Recht ist, nochmals bestätigt werden soll (Abg. Mag. Stefan: So wie die Wehrpflicht!), denn dann ist das keine Weiterentwicklung, sondern die Beibehaltung einer bestimmten Situation (Abg. Kickl: Wie ist das jetzt bei der Wehrpflicht?), und dann ist das letztendlich Populismus.

Ich halte eine Volksbefragung über die Wehrpflicht für durchaus denkbar. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Strutz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.54.29

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeord­neter Wittmann hat hier behauptet, die Haftungen für die Hypo Alpe-Adria-Bank seien ohne die Zustimmung der Mitglieder des Kärntner Landtages eingegangen worden. (Ruf bei der ÖVP: Das hat er nicht gesagt!) Diese Aussage hat er getätigt, und diese Aussage ist falsch. Ich berichtige das.

Richtig und die Wahrheit ist – erstens: Die Möglichkeit, Haftungen für Banken, insbe­sondere für die Hypo Alpe-Adria-Bank in Kärnten zu übernehmen, wurde in den neun­ziger Jahren mit Stimmen der SPÖ und der ÖVP im Kärntner Landtag beschlossen. (Beifall des Abg. Neubauer. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zweitens: Die Haftungen des Landes, insbesondere für die Hypo Alpe-Adria-Bank, sind fixer Bestandteil des Budgetbeschlusses. Und der Beschluss im Kärntner Landtag, der auch die Übernahme der Haftungen beinhaltet, wurde wechselseitig – einmal mit Zu­stimmung der Sozialdemokraten und einmal mit Zustimmung der ÖVP – beschlossen. (Beifall und Ah-Rufe bei der FPÖ.)

14.55

 


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