Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 47

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eingebracht in der 122. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte über den Dring­lichen Antrag der AbgzNR Strache an den Bundeskanzler betreffend die Abhaltung von Volksbefragungen

In Zeiten der Politikverdrossenheit braucht es, um gerade die junge Generation von der Sinnhaftigkeit politischen Agierens im Sinne einer demokratisch geprägten politischen Auseinandersetzung zu überzeugen, mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung an den politi­schen Entscheidungsprozessen wie auch den verstärkten Einsatz von Mitteln der direkten Demokratie.

Eine moderne und schnelle, aber auch kostengünstige Gelegenheit die interessierten Bürger einzubinden bietet das mittlerweile schon weit verbreiteten Angebot der Tele­kommunikation, im konkreten das Internet.

Seit einer Woche wird engagierten Bürgern beispielsweise auf Initiative der Vorsit­zenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner, über die Homepage des österreichischen Parlaments die Möglichkeit geboten, online Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen.

Ein Blick über den Tellerrand der österreichischen Bürokratie gen Nordwesten der Eu­ropäischen Union zeigt uns aber, dass in Großbritannien darüber hinaus auch Volksbe­gehren über die Homepage des englischen Parlaments beantragt und unterstützt wer­den können. Ab 100.000 Unterschriften müssen diese sogar verpflichtend von der Volksvertretung diskutiert werden. In England gibt es klare Kriterien, welche Volksbe-gehren zugelassen werden, beispielsweise werden verhetzende oder diskriminierende Forderungen selbstverständlich ausgefiltert.

In Österreich soll dies eine unabhängige Expertenkommission prüfen und wie in Eng­land sollen auch bei uns alle abgewiesenen Begehren veröffentlicht werden, um für maximale Transparenz zu sorgen. Aktiv und passiv teilnahmeberechtigt sollen alle bei Nationalratswahlen wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher sein. Wer selbst über keinen Internetzugang verfügt, soll seine Unterstützung auch bei öffentli­chen Stellen abgeben können. Missbrauch wäre durch klare Teilnahmekriterien auszu­schließen; beispielsweise könnte die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises als Identifikationsnachweis neben Namen und Wohnort verlangt werden. Schriftliche An­bringen bei Behörden in jeder technisch möglichen Form zu übermitteln, ist bereits seit der AVG-Novelle 2008 (BGBl I 2008/5) Bestandteil unserer Rechtsordnung (vgl. im Einzelnen § 13 leg.cit.).

Konkret sollen also die Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit bekommen, via Internet Volksbegehren zu starten und zu unterstützen. Das BZÖ verlangt, dass dieses "Internet-Volksbegehren" ab 100.000 Unterstützern verpflichtend im Parlament behandelt werden soll und es ab 400.000 Unterzeichnern eine verpflichtende Volksab­stimmung geben muss.

Wem direkte Demokratie ein Anliegen ist, wird von diesem Ansatz aus leicht die Mittel finden, die berechtigte Forderung nach einem "Internet-Volksbegehren" umzusetzen. Mit dem "Internet-Volksbegehren" des BZÖ wird auch der Druck auf die herrschende politische Kaste steigen, Politik vermehrt für die Menschen unseres Landes zu machen und nicht wie derzeit vordringlich für Banken und Lobbyisten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesentwurf vorzulegen, der sogenannte "Internet-Volksbegehren" ermöglicht und wel­cher insbesondere auch folgende Punkte enthält:

 


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