Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 48

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1. Möglichkeit für alle wahlberechtigten Österreicher über die Homepage des österrei­chischen Parlaments Volksbegehren zu starten und zu unterstützen,

2. Verpflichtende Behandlung derartiger Volksbegehren im Parlament ab 100.000 Un­terstützern, verpflichtende Volksabstimmung über derartige Volksbegehren ab 400.000 Unterzeichnern,

3. Unterstützung soll auch über allgemein zugängige, öffentliche Endgeräte bei öffentli­chen Stellen abgegeben werden können,

4. Vorprüfung der Anträge durch eine unabhängige Expertenkommission an Hand von klaren Kriterien, um beispielsweise verhetzende oder diskriminierende Forderungen auszufiltern."

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.17.40

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Selten hat man gesehen, dass um ein Thema so herumgeeiert wird und versucht wird, das Thema der Sitzung völlig beiseite zu schieben, wie das Rot, Schwarz und auch Grün heute getan haben.

Bei Rot und Schwarz sehe ich die blanke Angst, bei Grün ist es offenbar das schlechte Gewissen, denn sie wollen von ihren eigenen Themen plötzlich nichts mehr wissen. Wenn man Demokratie ernst nimmt – und das ist der Kern unseres heutigen Themas, und da können Sie noch so sehr versuchen, es wegzuschieben –, ist der Kern, dass das Recht vom Volk ausgeht und dass das Volk der Souverän ist. Und wenn man das ernst nimmt, dann muss letztendlich die Entscheidung eben vom Volk getroffen wer­den.

Herr Klubobmann Kopf hat uns hier erklärt, die Verfassung 1920 wurde etabliert, und da ist vorgesehen, dass es Wahlen gibt – und das ist es dann. Aber das Volk konnte niemals darüber entscheiden, wie es die Demokratie wünscht. Es hat nie darüber ent­schieden, und das ist der entscheidende Punkt, um den es heute hier geht. Und das ist genau das, was wir einfordern, dass nämlich das Volk entscheiden soll: Will es mehr direkte Demokratie? Welche Ausformung der indirekten Demokratie will es? Genau darum geht es hier, und das hier so „herunterzudodeln“ ist eine Unverschämtheit. (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich stelle einen entsprechenden Antrag, und wenn Sie ein bisschen Geduld haben, werden Sie ihn sofort hören. Sie wissen genau, dass wir das schon sehr oft hier debat­tiert haben und dass das ganz klare Ansichten und Forderungen der Freiheitlichen Par­tei sind, die schon wiederholt gestellt wurden. Denn: Nur zu behaupten, dass Wahlen letztendlich uns Mandatare und damit auch alle Entscheidungen rechtfertigen würden, ist sehr kühn, das ist viel zu weit gegriffen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass wir hier diese grundsätzliche Frage des Initiativrechts des Volkes zur Debatte stellen und dass wir das Volk darüber entscheiden lassen, wie es letztendlich diesen Staat und die De­mokratie ausgestaltet haben will. (Beifall bei der FPÖ.)

Jedem Argument gegen direkte Demokratie, das wir hier gehört haben, ist entgegenzu­halten, dass nur das Volk selbst darüber zu entscheiden hat, wie direkte Demokratie auszuschauen hat. Das haben nicht Sie als Abgeordnete in letzter Konsequenz zu ent­scheiden. Und genau das ist der Fehler, diese Abgehobenheit, hier immer wieder zu sagen: Was würde denn dabei herauskommen? Da würde es entsetzliche Abstimmun-


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