Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 55

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kann wirklich Parteipolitikverdrossenheit beseitigen, aber nicht direkte Demokratie. (Abg. Mag. Stefan: Beides!)

Direkte Demokratie muss eine Selbstverständlichkeit sein. Sie darf nicht Antwort auf Ir­ritationen in der Bevölkerung sein, weil Parteipolitik, so wie sie die Regierungsparteien, aber auch Sie in der FPÖ und auch das BZÖ hier repräsentieren, zu einer Verdrossen­heit führt, weil Sie absolut korruptionsanfällig agieren.

Parteipolitik braucht eine Ergänzung, und diese Ergänzung ist direkte Demokratie. Wenn Sie direkte Demokratie ernst meinen, dann meinen Sie sie immer ernst und nicht nur dann, wenn Ihnen Themen nicht recht sind! (Beifall bei den Grünen.)

Vor diesem Hintergrund ist es ganz klar, dass wir uns zu direkter Demokratie positio­nieren, wie wir das schon vor 25 Jahren getan haben. Die Grünen sind nahezu eine Partei, die aus Beteiligung, BürgerInnenbeteiligung und direkter Demokratie entstan­den ist. Und wir haben auch im Österreich-Konvent ganz klare Vorstellungen vorgelegt, die kamen von Ihren Parteien nicht.

Ganz im Gegenteil: Sie hatten dazu null Ideen. Und wenn Sie hier heute – wenn wir das ernst nehmen wollen – den Kampf für direkte Demokratie beginnen wollen, dann beginnen Sie aber auch in Ihren Gemeinden und Ihren Bezirksgruppen; weil diese re­gelmäßig Anträgen zur BürgerInnenbeteiligung, beispielsweise in Wien zur Einrichtung der Lokalen Agenda 21, in bestimmten Bezirken ablehnend gegenüberstehen, weil ih­nen die Inhalte nicht passen. Wenn Sie es ernst meinen, dann bitte von der Bezirks­ebene bis auf die nationale Ebene. (Beifall bei den Grünen.)

Was wollen wir jetzt genau? – Direkte Demokratie muss eine Ergänzung zu repräsen­tativer Demokratie sein. Daher haben wir einen Entschließungsantrag betreffend di­rekte Demokratie vorbereitet, der jetzt hier von mir eingebracht wird. Er wurde an Sie verteilt und hat folgende wesentliche Kernpunkte zum Inhalt:

Zum einen die zwingende Volksabstimmung nach ausreichend unterstützten Volksbe­gehren. Das heißt, wenn ein Volksbegehren eine bestimmte Anzahl von Stimmen er­hält, soll es die Möglichkeit geben, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten. Denn es ist Tatsache, dass derzeit die Regelung bezüglich Volksbegehren unbefriedigend ist. Es ist heute schon erwähnt worden, 34 Volksbegehren wurden in der Zweiten Re­publik abgehalten, 31 davon haben die nötigen Stimmen erreicht und keines davon ist tatsächlich umgesetzt worden. Aber das bedeutet auch, dass es dazu die nötigen Rah­menbedingungen braucht.

Da braucht es Kostenersatz, da braucht es finanzielle Ausstattung von InitiatorInnen, es braucht Informationspflichten, durchaus nach dem Beispiel der Schweiz, wo man sogenannte Abstimmungsbücher hat. Das heißt, beide Parteien haben die Möglichkeit, im gleichen Ausmaß ihre Pros und Kontras darzulegen. Weiters braucht es Zeiten im öffentlich-rechtlichen Funk und Fernsehen, das heißt, es braucht Platz, um Informatio­nen durchgeben zu können.

Es ist aber auch klar, dass es da inhaltliche Grenzen geben muss. Herr Kollege Stefan, da muss ich Ihnen widersprechen. Grund- und Menschenrechte sind nicht verhandel­bar! Sie sind auch nicht abstimmbar, nicht von Mehrheiten niederstimmbar. Da liegt für mich ganz klar die Grenze von möglichen Abstimmungen und Volksbegehren. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sprechen uns auch für ein Vetoreferendum aus. Sprich: Wenn ein Gesetz hier im Parlament erlassen wurde, soll eine bestimmte Anzahl von UnterstützerInnen die Mög­lichkeit haben, zu verlangen, dass dieses Vetoreferendum einer Volksabstimmung un­terzogen wird.

Wir sprechen uns auch dafür aus, dass das Volk sowie eine Minderheit im Parlament Volksbefragungen initiieren kann. Weiters – das unterscheidet uns von den Anträgen,


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