Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 56

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die Sie hier heute eingebracht haben – sprechen wir uns dafür aus, dass alle Men­schen dort mitentscheiden können, wo sie leben. Das schließt nicht nur österreichische StaatsbürgerInnen, sondern auch MigrantInnen und EU-BürgerInnen ein. Auch für die­se Menschen fordern wir nicht nur das Wahlrecht, sondern auch das Recht, bei direkt-demokratischen Instrumenten mitzutun.

Wir werden diesen Herbst sehr intensiv über die Europäische BürgerInneninitiative dis­kutieren. Dort werden wir die Umsetzung in das nationale Recht noch sehr intensiv ver­handeln müssen. Diese Europäische Bürgerinitiative gibt Möglichkeiten, die das Volks­begehrengesetz jetzt noch nicht hat; und wir werden weiter dranbleiben, wenn es da­rum geht, das auch in die nationalen Instrumente umzusetzen.

Zu den Anträgen der Freiheitlichen zur Volksbefragung über den Ausbau: Es ist vom Verfassungsgerichtshof ganz klar ausgesprochen, dass ein etwaiger Ausbau über eine direkte Demokratie einer Volksabstimmung zu unterziehen ist. Also verstehe ich nicht, warum Sie da eine Volksbefragung, das viel schwächere Instrument, vorlagern wollen. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.

Den Anträgen des BZÖ werden wir zustimmen, weil sie in die gleiche Richtung wie un­ser Antrag gehen. Wir werden weiter für direkte Demokratie kämpfen! Wir werden aber auch weiter gegen Korruption und gegen Missbrauch in diesem Parlament kämpfen! (Beifall bei den Grünen.)

15.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde in den wesentlichen Grundzügen erläutert, ob seiner Länge gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz an die Abgeordneten bereits ver­teilt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Direkte Demokratie

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag in der Sondersitzung am
13. 10. 2011

Begründung

Zwingende Volksabstimmung nach ausreichend unterstütztem Volksbegehren und Ve­toreferendum

Österreich gehört gemäß dem Ratingbericht zu direktdemokratischen Verfahren und Praktiken 2002 des Initiative & Referendum Institute Europe zu den „Vorsichtigen“ und landet damit in der dritten von sechs Kategorien. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass das Volk zwar begehren kann, also Anliegen an das Parlament he­rantragen kann, aber eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag (auch ei­nen des Volkes) nicht erzwingen kann. Damit liegt es allein in den Händen des Natio­nalrats, ob ein Volksbegehren, sei es auch noch so hoch unterstützt, umgesetzt wird. Viele UnterstützerInnen von Volksbegehren wurden dergestalt schon frustriert, viele BürgerInnen Österreich fühlen sich ohnmächtig gegenüber den gewählten Repräsen­tantInnen. Eine Ohnmacht, die im Verein mit den aktuellen Skandalen, in eine grund­sätzliche Demokratiefeindlichkeit münden kann. Das Bundes-Verfassungsgesetz sollte daher seinem ersten Artikel – „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ - auch echte Angebote zur Mitwirkung folgen lassen.

 


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