Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 77

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schuss zur Berichterstattung über den Antrag 945/A(E) der Abgeordneten Dr. Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gläserne Parteikassen“ eine Frist bis 14. November 2011 zu setzen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller? (Abg. Mag. Kogler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich zum Beispiel!) – Nein, das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile es ihm hiermit.

 


16.31.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Sie haben es erwähnt: Es geht um den Antrag zu den „gläsernen Parteikassen“, der seinerseits bereits im Jänner des Jahres 2010 eingebracht wurde. Warum stellen wir diesen Fristsetzungs­antrag? – Es ist ganz klar, dass wir nach dem Auffliegen der Skandale, die wir jetzt im Untersuchungsausschuss zu behandeln haben, mehr oder weniger gleichzeitig auch darangehen müssen, die Glaubwürdigkeit in den zentralen Regeln der Antikorruptions­bekämpfung zurückzugewinnen.

Herzstück jeder Korruptionsbekämpfung ist mit Sicherheit die Frage der Transparenz, die Frage der Offenlegung, in diesem Fall der Parteieinnahmen, im Besonderen der Parteispenden, im Übrigen und in weiterer Folge auch die Offenlegung sämtlicher Poli­tikerinnen- und Politikereinkommen. Mit Transparenz haben wir das meiste, was wir re­geln können, schon erledigt, weil sich dann andere Dinge nicht mehr so streng dar­stellen, solange die Bevölkerung, der/die Wähler/in weiß, was alles eigentlich gemacht wird, wer von wem Geld bekommt.

Jetzt sind wir eigentlich bei dem Punkt – wir können das ganz kurz machen –, dass die Regierungsparteien in dieser Sache seit einem Jahr, Herr Kollege Kopf, seit einem Jahr, Herr Kollege Cap, die Vorlagen hier im Haus schuldig sind! Diese Gesetzesinitia­tive, dieser Entschließungsantrag liegt hier schon seit dem Jahr 2010, und wir werden Sie jetzt nicht mehr auslassen, nämlich dahin gehend, dass hier die Dinge beschleunigt verhandelt werden.

Wenn wir ein Antikorruptions- und Transparenzpaket auf die Reise bringen wollen, dann wird das Parteispenden-Offenlegungsgesetz das Wesentliche sein! Hier müssen Sie endlich einmal Farbe bekennen und können Sie nicht länger auf diese Art und Wei­se die Partie aufhalten. Wenn Sie das weiterhin tun, werden Sie sich die Frage gefallen lassen müssen, Herr Klubobmann Kopf – weil Sie sich gerade so angeregt mit dem Herrn ehemaligen Finanzstaatssekretär unterhalten –, wie viel Sie von der ÖVP vom Raiffeisenkonzern bekommen, ohne das wirklich zu deklarieren, ja ohne es überhaupt deklarieren zu müssen, wie viel Sie über Großkonzerne, über die Industriellenvereini­gung – eine wunderbar gesetzlich legitimierte Spendenwaschanlage – in Ihre Partei­kassen bekommen, und so weiter und so fort.

Jetzt sage ich ja gar nicht, dass das alles mit diesem Gesetz verhindert werden kann, weil natürlich immer auch Umgehungsmöglichkeiten existieren. Aber erstens einmal kann schon das Gesetz so formuliert werden, dass das erschwert wird. Es müssen vor allem harte Sanktionsbestimmungen hinein! Das wird natürlich die Hemmschwelle da­gegen, hier so vorzugehen, sehr stark in die Höhe treiben. Wir erinnern uns daran, dass in der Bundesrepublik Deutschland Leute wie Parteimanager oder andere -funk-


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