tionäre Gefahr laufen, in Haftstrafe zu kommen, wenn sie das tun, was bei uns gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist. Das kann so nicht bleiben! Wir sind bei diesen Bestimmungen Schlusslicht in Europa.
Eine Fristsetzung braucht es auch deshalb, weil es allerhöchste Zeit wird, das zu bereinigen, nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale, sondern auch vor dem Hintergrund, dass bereits zum Jahresende, also im Dezember, der nächste GRECO-Bericht – der Bericht der Antikorruptionsgruppe, wenn Sie so wollen, der Staaten im Europarat – vorliegen wird, der sich diesmal – der Bericht und GRECO – die zwei Themen „Korruptionsbestimmungen bei Abgeordneten“ und auf der anderen Seite „offene Parteifinanzen“ zum Gegenstand genommen hat. Das sind genau die beiden Bereiche, in denen Österreich am längsten säumig ist und in denen wir jeweils Schlusslicht in Europa sind!
Sie werden den öffentlichen Druck, der hier entstehen wird, dann auch nicht länger aushalten. Also teilen Sie sich mit, wenn es darum geht, endlich einmal in diesem Haus – das wird das Parlament verhandeln und sonst niemand –, in diesem Haus etwas weiterzubringen. Nur dann ist überhaupt die Glaubwürdigkeit hinsichtlich des Neubeginns gesichert.
Jetzt sage ich Ihnen zum Schluss noch einmal, warum wir hier sehr skeptisch sind, dass da etwas weitergeht, wobei wir aber so weit Druck machen werden, dass Sie am Schluss vermutlich doch nicht anders können werden. Wir haben mit heutigem Tag den Entwurf, die Regierungsvorlage mittlerweile zum Lobbyistengesetz hier vorliegen. Das hat haarscharf eine Parallele zu den Parteifinanzen- und den Parteispenden-Offenlegungen. Wir erinnern uns: Grasser, Strasser – vor allem Strasser – und so weiter. Bandion-Ortner hat nur einen Gipfel der Speerspitzen, zu denen sie sich selbst hinzugezählt hat, zur Korruptionsbekämpfung einberufen.
Unter anderem ist damals in dem Paket dieses Lobbyistengesetz mit in Verhandlung und in Ausformulierung genommen worden. Nicht nur, dass jetzt am Schluss nur die Regierungsparteien die Geschichte verhandelt haben, zusammen mit den Kammern – das ist einmal eine Geschichte –, ist es so, dass vom Erstentwurf dieses Gesetzes weg bis zu dem, was jetzt übrig geblieben ist, sämtliche – wenn überhaupt vorhanden gewesene – Zähne gezogen wurden. Das ist wirklich eine Sauerei! Wir werden das jetzt und hier – und das ist auch mit ein Grund für diese Fristsetzung – zu Protokoll bringen, weil genau das nicht passieren darf und genau so diese Antikorruptions- und Transparenzgesetze nicht ausfallen können! (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt zwei wesentliche Punkte, die es wert gewesen wären, in so einem Gesetz wirklich verankert zu werden. Dazu gehört, dass die Lobbyistentätigkeit, und zwar per Auftrag, registriert wird, nämlich in der Hinsicht: Wer zahlt wen wofür, damit er bei welchem Dritten interveniert? – Genau das alles ist jetzt nicht der Öffentlichkeitsverpflichtung unterworfen worden! (Abg. Rädler – in Richtung Grüne deutend –: ... und wer zahlt das?) Genau das wird nur registriert, ohne Auftragssumme, für die Quasi-Geheimhaltung. Nur der Lobbyist und derjenige, der dem Lobbyisten den Auftrag gegeben hat, können sich überhaupt einmal vergewissern, ob sie darin quasi richtig zitiert sind. Und die Amtsperson, die glaubt, von einem Lobbyisten angesprochen worden zu sein, darf dann nachschauen gehen – muss aber zuerst einmal nachweisen, dass das vielleicht ein Lobbyist war –, ob der wohl drinsteht. Etwas Absurderes gibt es nicht!
Das ist genau die gleiche Parallele wie beim Parteiengesetz, dass die Parteien die Spenden beim Rechnungshofpräsidenten melden mögen, woraufhin dieser sie einsperrt und gar nicht darüber reden darf. Der Rechnungshofpräsident darf nur über die Parteispenden reden, wenn die Partei, die betroffen ist, dem Rechnungshofpräsidenten sagt: Bitte, pack das aus, weil ich mich verteidigen will! Aber die eigentliche Idee, dass ein Transparenzgesetz dazu da ist, dass Missbrauch von vornherein verhindert wird,
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