Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 81

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hätte, für den Oberchristen (in Richtung ÖVP) dort im hellen Sakko ellenlang Verfahren referieren, wie Beamte, die überhaupt kein Risiko tragen, mit Bürgern dieses Landes umgesprungen sind und die Bürger dabei prozessual auf der Strecke geblieben sind, meine Damen und Herren! Beispiele dafür könnte ich ellenlang bringen. Das ist natürlich der ÖVP egal, sie braucht das ja nicht, sie wird ja von den Ministerien geschützt.

Wir sind der Meinung, Herr Kollege Fichtenbauer – und damit korrigiere ich vielleicht das entstandene Bild –, die Mehrzahl der Verfahren könnte von den juristischen Mitarbeitern der jeweiligen Ministerien geführt werden – das sind nämlich Routine­verfahren –, so wie jeder PVA-Vertreter als Amtspartei jedes Sozialrechtsverfahren führen kann, meine Damen und Herren! Sollte eine Spezialleistung gebraucht wer­den – das kommt bei 800 bis 1 000 Prozessen, die zu führen sind, vielleicht bei 100 Prozessen vor –, kann man diese Leistung zukaufen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Jetzt an die Oberschwarzen: Warum leisten sich mittlerweile all die schwarzen Bürger­meister Anwälte, wenn die Finanzprokuratur so großartig ist? Die Gemeinden kaufen sich mittlerweile anwältliche Leistungen zu und pfeifen auf die Finanz­prokuratur, meine Damen und Herren! Das, obwohl das eine so großartige Einrichtung ist?! Man ist sich vielleicht nicht bewusst, dass Friedrich II. dahintersteckt, in der Geschichte der „Vogler“ genannt.

Das ist alles zu wenig. Diese Behörde ist längst abzuschaffen, weil sie überholt ist. Wir leisten uns einen sündteuren Apparat, wir dotieren ihn heute auch noch mit sehr viel Geld, und das in Zeiten, in denen wir sparen müssen. Das ist einer jener Bereiche, der der Verwaltungsreform längst anheimfallen sollte.

Nun noch eine klare Aussage zu dem Vorgehen in der CSI Hypo durch Herrn Präsidenten Peschorn. – Herr Präsident Peschorn, ich werfe Ihnen nichts vor, aber das, was Sie vor der Staatsanwaltschaft am 26. Jänner, bereits wenige Wochen vor der sogenannten Notverstaatlichung, ausgesagt haben, das haben Sie bisher in der Öffentlichkeit noch nie klargestellt. Das heißt, bei der Staatsanwaltschaft sagt man die Wahrheit, weil es gefährlich ist, wenn man dort lügt, aber in der Öffentlichkeit tut man so, als ob der Haider oder – wie Herr Ikrath soeben – sogar noch der Petzner an allem schuld wären. Das ist genau jene politische Instrumentalisierung, meine Damen und Herren, Hohes Haus, die wir sicherlich nicht mitfinanzieren werden! (Beifall beim BZÖ.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


12.34.37

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da sich nun mehrere Redner zur Finanzprokuratur geäußert haben, möchte ich festhalten: Die Finanzprokuratur ist der Anwalt und Berater der Republik und von Gesetzes wegen berufen (Abg. Mag. Stadler: Jetzt kommt wieder so eine Rede! Das ist ja ganz was Neues!), für die Republik Österreich, die Länder und Gemeinden sowie alle Einrichtungen, die der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen, vor den Gerichten und Behörden einzuschreiten oder diese rechtlich zu beraten. Das ist im Gesetz im Jahr 2008 dezidiert festgelegt worden (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Ändern! 5 Minuten da herinnen, und es ist geändert!), und es denkt derzeit niemand daran, die Finanzprokuratur abzuschaffen; das auch deshalb nicht, weil sie gute Dienste im Hinblick auf die Aufarbeitung der Skandale um die Hypo leistet. (Abg. Petzner: Was ist rausgekommen? Gar nichts!) Dass Ihnen das nicht gefällt, Herr Petzner, das wissen wir inzwischen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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