schlugen. Darüber hinaus wurde versucht, den Kauf der MÁV Cargo zu durchleuchten. Hier ging es insbesondere darum, herauszuarbeiten, warum ein Lobbying-Unternehmen namens Geuronet – ein Einpersonenunternehmen dazu – 7 Millionen € an Zahlungen erhalten hat. Letztendlich wollte man sich noch dem Beschaffungswesen der ÖBB widmen; hier haben allerdings die Regierungsfraktionen zugeschlagen und ein sehr enges zeitliches Korsett angesetzt, sodass dies leider nicht mehr möglich war.
Wir haben neun Sitzungen abgehalten und 20 Personen befragt. An dieser Stelle möchte ich Dank an die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion aussprechen, die sehr emsig die Ladungen durchsetzten und sich insbesondere beim Ladungsversuch des Herrn Gulya als sehr hartnäckig erwiesen, wiewohl die Bemühungen da unbelohnt geblieben sind. Ebenso bedanke ich mich bei den Mitarbeitern des Stenographischen Dienstes, die dafür Sorge getragen haben, dass wir die Protokolle sehr zeitnah, fast unmittelbar nach den Ausschusssitzungen, erhalten haben.
Der Rechnungshof hatte mit seinem akribischen Bericht über die Finanztransaktionen eine hervorragende Basis zum ersten Thema gelegt gehabt. Die Qualität eines Rechnungshofberichtes zu erreichen, ist natürlich sehr schwierig und nahezu unmöglich. Aber was die Erhebungsberichte betrifft, die wir aus den Bundesministerien für Justiz beziehungsweise Verkehr erhalten haben, waren diese das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben standen! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)
Das führt uns auch zu einer der Hürden, die der Ausschuss in seiner Arbeit zu überwinden hatte. Einerseits wollte die Opposition die beiden verantwortlichen Minister, Bandion-Ortner und Bures, am Ende der Ausschusstätigkeiten laden, um über die Erfahrungen, über die Erkenntnisse mit ihnen zu diskutieren und eventuelle Konsequenzen zu besprechen. Dies wurde von den Regierungsfraktionen im Ausschuss nicht zugelassen, und so haben wir uns eben am Anfang mit den beiden Ministerinnen beschäftigt.
Falsch war die Annahme, dass wir vielleicht die Erhebungsberichte ein bisschen detaillierter geliefert bekommen würden; das war weit gefehlt! Die Bundesministerin für Justiz hat sich lediglich dazu bereitgefunden, die Namen der im Verfahren angeklagten Personen zu nennen. Frau Bundesminister Bures hat es geschafft, noch weniger Informationsgehalt in ihre Aussagen zu verpacken! Wenn man gefragt hat, wie der Aufsichtsrat besetzt wird, so hat sie mit dem epochalen Thema der Geschlechtergerechtigkeit geantwortet. Sie hat es auch nie der Mühe wert gefunden, sich einen Überblick über die Lage der ÖBB zu verschaffen, obwohl ihr das als Vertreter des Mehrheitseigentümers Bund jederzeit möglich gewesen wäre.
Der damals amtierende und zuständige Minister Faymann sowie dessen damaliger Kabinettchef und jetziger Staatssekretär Ostermayer wären wichtige Auskunftspersonen gewesen, zumal in Faymanns Amtszeit die Entlastung der für das Finanzdesaster der ÖBB zuständigen Vorstandsmitglieder fiel. Somit kann man wenigstens eines festmachen: Die politische Verantwortung liegt im Bereich des heutigen Bundeskanzlers Faymann!
In den Befragungen zum Thema Finanztransaktionen war besonders auffällig, dass die beiden zuständigen Vorstände Huber und Söllinger versuchten, sich an untergebenen Mitarbeitern abzuputzen und sich der Verantwortung zu entledigen. (Abg. Hornek: Wenn du den Rechnungshofbericht ...!) Aus den Aussagen – ich komme noch dazu, Kollege Hornek, ich komme noch dazu – der in der Folge befragten Beteiligten ging ganz klar hervor, dass beide sehr wohl über die Details informiert waren. Hier hätte man aus unserer Sicht das Instrument der Organhaftungsklage durchaus in Anspruch nehmen können. Das moralische Urteil über diese Herren ist sehr einfach zu fällen: Schäbig! (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)
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