Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 114

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inserieren, bekannt zu machen. Ich habe dann gesagt: Liebe Freunde, so kann es ja nicht sein! Zuerst braucht es Qualität im Gesetz, wenn wir es gemeinsam beschließen, dann kann man über alles reden. Aber etwas zu inserieren, von dem wir gar nicht wissen, was die Qualität ist, kommt für das BZÖ nicht in Frage, und ich wollte eine Ausschussfeststellung haben, dass wir das nicht machen. Interessanterweise hat diese Ausschussfeststellung keine Mehrheit gefunden. ÖVP, SPÖ und auch die FPÖ haben das abgelehnt – also freies Inserieren für Null-Lösungen in eigentlich qualitativ schlechten Gesetzen, die den Konsumenten nichts bringen.

Dieses Gesetz ist letztlich abzulehnen, weil es für den Konsumenten gar nichts bringt, außer dass man auf eine Verordnung hoffen wird müssen, die vielleicht in Ansätzen etwas bringt. Aber das Gesetz im jetzigen Zustand ist auf jeden Fall abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.28.35

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesminister! Ich möchte mich eingangs ganz herzlich bei den Beamten des BMVIT, bei den Mitarbeitern meines Klubs und insbesondere auch bei meinem Mitarbeiter bedanken, denn bei den zahlreichen Richtlinien, die unter anderem mit diesem Gesetz umgesetzt werden, war es nicht ganz einfach, das alles in die österreichische Rechts­ordnung einzupassen. Diese Richtlinien müssen ja auch in Märkten, wo es kaum oder gar keinen Wettbewerb gibt, angewandt werden. Österreich hat den stärksten und auch für die Kunden erfolgreichsten Wettbewerb mit den niedrigsten Telefonkosten in ganz Europa, und wir mussten diese Richtlinien so umsetzen, dass diese Wett­bewerbsfähigkeit des Standortes auch weiterhin gewährleistet bleibt. (Beifall bei der ÖVP.) Frau Bundesminister, herzlichen Dank an Ihre Mitarbeiter für die gute Arbeit!

Falsch ist das, was zuletzt vom Herrn Kollegen vom BZÖ gesagt wurde. Dieses Gesetz legt insbesondere den Rahmen für eine ganz massive Stärkung aller Verbraucher­rechte fest – natürlich auch im Gesetzestext. (Abg. Mag. Widmann: Aber nicht in den wesentlichen Dingen!) Das reicht von maximalen Erstvertragslaufzeiten, die jetzt genau niedergeschrieben sind, über das Recht, zu entscheiden, in welcher Form, auf welche Art und Weise – Papier oder elektronisch – ein Kunde die Rechnung bekommt, bis dahin, welche Sperrmöglichkeiten zum Schutz vor Kostenexplosionen vorgesehen wer­den müssen.

Herr Kollege, ich halte es für völlig verfehlt, wenn wir angesichts eines sich permanent verändernden Nutzerverhaltens dauernd große Gesetzesänderungen brauchen, wenn hier Missstände auftreten. Jetzt gibt es die Smartphones, neue Dienste werden nicht nur von den Jungen, sondern Gott sei Dank von der gesamten Bevölkerung immer mehr genutzt und angewandt, rasant steigen die mobilen Datenvolumina und vor allem anfangs auch die Probleme mit der Abrechnung. (Abg. Mag. Widmann: Es geht immer um die Kostenfrage!) Ich will eine Behörde, die zum Schutz der Verbraucher rasch eingreifen und Missstände abstellen kann. Aus diesem Grund werden diese Details in der Verordnung geregelt. Der Verbraucher wird wesentlich besser geschützt.

Kollege Deimek kann und will der Petition der Tiroler ÖVP-Abgeordneten für eine rasche Vergabe der digitalen Dividende nicht zustimmen, weil sie nicht wie dort gefordert im Jahr 2011 kommt, sondern erst 2012. Ich sage, es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, das große Volksvermögen, das in Form von unglaublich wertvollen Funkfrequenzen, die eine gute Ausbreitungswirkung haben und in der Lage


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