Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 115

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sind, den Engpass der Versorgung insbesondere in den ländlichen Regionen rasch zu beseitigen, zur Verfügung steht, auch tatsächlich rasch zu vergeben.

Im Zuge des Versuches, besonders schnell zu sein, hat es sich aber ergeben, dass gemeinsam mit den 800-Megahertz-Frequenzen der digitalen Dividende die Vergabe des gesamten 900-Megahertz-Frequenzbandes samt zumindest Teilen des 1 800-Megahertz-Frequenzbandes erforderlich ist. Diese Versteigerung des Gesamtpaketes wird im Jahr 2012 erfolgen. Ich fordere, dass aus den Einnahmen, die in der Vergan­genheit immer direkt ins Budget geflossen sind, mindestens 250 Millionen für die Förderung des Breitbandausbaues dort, wo es sich trotz dieser neuen Möglichkeiten nicht rentiert, in den verästelten ländlichen Regionen, technologieneutral zur Verfügung gestellt werden.

Wenn wir diese Viertelmilliarde aus den zu erwartenden Einnahmen bei der Vergabe der digitalen Dividende und der anderen Frequenzen zur Verfügung stellen, dann schaffen wir es tatsächlich in wenigen Jahren, flächendeckend ultraschnelles Breitband für alle Österreicherinnen und Österreicher zu haben. Das muss unser Ziel sein, und deswegen erwarte ich, dass wir die nächsten Schritte rasch machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.05

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Telekommunikationsgesetz ist für uns ein Minimal­konsens. Trotzdem werden wir zustimmen und begrüßen einige vorgesehene Verände­run­gen – ich brauche sie jetzt aufgrund des Zeitmangels nicht alle aufzuzählen –, wie zum Beispiel die schnellen Rufnummernportierungen, verbesserte Zugänglichkeit des Notdienstes und viele andere Änderungen, die durchaus positiv zu sehen sind.

Aber leider sind in diesem Zusammenhang auch einige schwere Defizite von uns bemän­gelt worden, die den Datenschutz, den Kostenschutz, den Schuldnerschutz, also zusammengefasst den Konsumentenschutz, betreffen. Wie Frau Kollegin Hakl schon gesagt hat, ändern sich die Zeiten in der Technik rasant, und darauf muss eingegangen werden. So sind zum Beispiel die eingebauten GPS-Sender in den Smartphones ein Riesenproblem, was den Datenschutz angeht. Wir haben im Sommer gesehen, was damit geschieht. Anbieter legen schlicht und einfach Location Based Services an, die natürlich für den Konsumenten eine Bequemlichkeit in der Anwendung darstellen, allerdings aus Sicht des Datenschutzes ausgesprochen problematisch sind. Wir hätten uns vorgestellt, dass darauf im Gesetz schon in irgendeiner Form reagiert worden wäre.

Oder die Roaming-Gebühren: Natürlich hat es beim Thema Roaming-Gebühren gewisse Verbesserungen gegeben, aber es gibt auch heute noch immer wieder Fälle, in denen erhebliche Roaming-Gebühren entstehen – vor allem bei Smartphones, wo Handy-Apps im Hintergrund Datenverkehr erzeugen. Wir alle wissen davon und haben diese Dinge in unserem Bekannten- und Familienkreis schon erlebt, wo mehrere hundert Euro Zusatzkosten anfallen.

Ich habe den Eindruck und werde den Verdacht nicht los, dass die Unternehmen selbst auch damit spekulieren, dass genau diese Dinge passieren. Wenn man das und die gesamte Vertragsgebühr, die man in einem bestimmten Bereich bezahlt hat, dann zusammenzählt, haben wir in Österreich nicht mehr die billigsten Anbieter. Das ist auf dem Papier so, aber nicht in der Realität.

 


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