Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 113

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14.24.29

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Novelle des Telekomgesetzes beruht auf der Umsetzung von fünf EU-Richtlinien und einer Verordnung, das ist bereits erwähnt worden. Ziel wäre mehr Wettbewerb, mehr Verbraucher- und Konsumentenschutz im Gesetz. Genau das ist der Punkt, warum wir vom BZÖ das Gesetz ablehnen werden, denn im Gesetz ist das alles nicht in dem Umfang sichergestellt, wie wir das wollen.

Es gibt geringe Verbesserungen etwa bei den Warteschleifen, es darf hier keine Mehrwertgebühr mehr verrechnet werden. Auch beim Umzug, wenn der Konsument von einem Ort zum anderen umzieht, soll nicht mehr die volle Länge abkassiert werden dürfen, sondern nur mehr maximal 50 Prozent; das ist aber auch noch zu viel. Aber auch diese beiden Dinge sollen in der Verordnung und nicht im Gesetz geregelt werden.

Wir sind der Meinung, dass bereits genug abgezockt wird, dass wir bereits genug Belastungen haben, dass die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, dass wir genug Steuergeld auch ins Ausland abfließen lassen, und dass wir den Konsumenten viel stärker schützen müssen.

Wir wollten eigentlich drei ganz banale Dinge durchsetzen. Wir wollten haben, dass es eine Kostensperre für Telefonkosten gibt, dass der Konsument sagen kann – Hausnummer –: maximal 50 €, dann stopp; oder auch beim Download: maximal 50 €, und dann stopp. Diesen Wechsel kann der Konsument auch selbst während des Jahres veranlassen. Das war alles nicht möglich. Da wird auf Verhandlungen mit der Branche verwiesen, die man noch führen wird müssen. Und die FPÖ sagt: Na ja, wir hoffen, wir glauben. Vielleicht beten sie auch ein bisschen, dass das geschieht. Wir vom BZÖ wollen haben, dass das direkt ins Gesetz hineingeschrieben wird.

Dazu kommt, dass die bisherigen Regelungen für den Laien oft sehr unverständlich sind. Das beginnt bei Gebührenvergleichen. Es geht darum, dass es zwar zum Teil im Inland Warnungen gibt, die aber für den normalen User eigentlich nicht verständlich sind. Daher ist diese Kostensperre unbedingt notwendig. Ich kenne einige Fälle, in denen mit der derzeitigen Regelung um das Siebzig-, Achtzig-, Hundertfache von dem, was man im Monat zahlt, mehr bezahlt werden musste, weil der Konsument nicht rechtzeitig gewarnt worden ist.

Hinzu kommen dann noch teure Gerichtsverfahren, wo noch einmal abgezockt wird, wobei ein Vielfaches dessen zu bezahlen ist, was die Rechnung eigentlich ausmacht. Es gibt tausende Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde, bei der RTR. Es ist auch schwierig, etwa über die Hotlines der Anbieter zu seinem Recht zu kommen. Man muss oft direkt vor Gericht ziehen, und das ist wiederum eine Kostenbelastung.

Unser Anliegen wäre es gewesen, das direkt ins Gesetz hineinzuschreiben, das ordentlich und sauber zu regeln und keine Nullregelung im Gesetz festzuschreiben. Denn die Qualität des Gesetzes ist schlecht, das muss man ganz ehrlich sagen, für den Konsumenten wird nichts gemacht. Es wird immer auf die Verordnung verwiesen, und im Gesetz steht de facto nichts drinnen, wie man den sogenannten kleinen Mann, den ja auch die FPÖ besser zu schützen vorgibt, schützt. (Ruf bei der SPÖ: Was ist mit der kleinen Frau?)

Daher meine Frage an die FPÖ: Warum schützen Sie nicht den Konsumenten? Warum schützen Sie nicht den kleinen Mann direkt im Gesetz und verlassen sich auf die Verordnung, die die Regierung mit der Branche ausverhandeln wird?

Eines hat mich im Ausschuss besonders irritiert: Von der ÖVP ist ja angeregt worden, dieses gute Gesetz, welches die Verbraucher angeblich schützen soll, auch zu


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