Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 118

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natürlich große Chancen bieten, aber bei denen es auch Risiken gibt, und dazu brauchen wir auch Schutzregelungen im Bereich des Konsumentenschutzes.

Daher werden wir diese Maßnahmen vorschlagen beziehungsweise habe ich diese Maßnahmen vorgeschlagen, zum Beispiel verpflichtende Warn-SMS, wenn man bei einer individuellen, selbst angegeben Kostengrenze bei Handyrechnungen gewarnt wird: Achtung, deine Handyrechnung ist zu hoch! Damit wird man dieser Falle und der Gefahr erhöhter Handykosten auch einen Riegel vorschieben.

Wir haben bei den Vertragsbindungen Kürzungen vorgenommen. Wir haben die kos­tenlose Papierrechnung auch auf Wunsch der Kundinnen und Kunden eingeführt, auch deshalb, weil man weiß, dass 60 Prozent der Menschen über 60 Jahre gar keinen Internetzugang haben. Sie sind auf Papierrechnungen angewiesen, und es ist gut, dass sie das auch kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen werden.

Zusammenfassend in aller Kürze: Die vorliegende TKG-Novelle bringt eine Stärkung des Wettbewerbs, bringt sozusagen auch eine Stärkung dieser wichtigen IKT-Branche, und sie bringt bessere KonsumentInnenschutzregelungen weit über die EU-Richtlinien hinaus. Daher bedanke ich mich wirklich bei allen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern meines Hauses, aber auch bei vielen von Ihnen und auch bei Vertreterinnen der Branche, die so konstruktiv an dieser wirklich guten Novelle mitgearbeitet haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.28

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sie, Frau Bundesministerin, haben zu der vorliegenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes jetzt gesagt, dass der Wettbewerb dadurch gestärkt und auch der Konsumentenschutz wesentlich verbessert wird, weit über die EU-Richtlinie hinaus.

Meiner Meinung nach ist es jedoch so, dass der Konsumentenschutz und der Schuld­nerschutz ganz einfach in diesem Bereich zu kurz kommen und damit die Kostenfalle weiterhin sperrangelweit offen ist.

Eine verpflichtende Handykostensperre muss im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten möglich sein. In der vorliegenden Änderung zum Telekommunikations­gesetz ist das nicht der Fall. Zu viele Konsumentenschutzbestimmungen müssen nach dieser Gesetzesvorlage erst auf dem Verordnungsweg erlassen werden, wo erneut Einvernehmen mit der Branche erzielt werden muss, da die Verordnungsermächtigung ja nicht allein bei Ihnen, Frau Bundesminister, liegt. Das kann, wenn man das jetzt so durchzieht, Jahre dauern, und es ist garantiert in der Folge, weil eben Kompromisse zu schließen sind auf dem Verhandlungswege, keine konsumentenschutzgerechte Umset­zung, wie ich das sehe.

Zu den hohen Handyrechnungen und Rechnungen für Downloads: Die Konsumenten werden mit der Fülle von Angeboten in Zukunft nicht mehr zurande kommen, die hohen Rechnungen werden vor allem das Haushaltsbudget der Familien schmälern und insbesondere junge Menschen in die Schuldenfalle treiben.

Ich bringe auch aus diesem Grund folgenden Antrag ein:

 


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