Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 119

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, List, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend direkte Verankerungen der Konsumentenschutzbestimmungen im Telekommuni­ka­tionsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den sichergestellt wird, dass nachfolgende Konsumentenschutzbestimmungen direkt im Telekommunika­tions­gesetz verankert sind.

Die Möglichkeit einer erstmaligen kostenlosen monatlichen Begrenzung der Telefon­kosten vom Konsumenten mit Warn-SMS vor der Überschreitung und mit sofortiger automatischer Wegrufsperre vom Betreiber bei Überschreitung für den Rest dieses Monats, sodass für den Kunden nie mehr als die Maximalgebühr anfallen kann, auch wenn die Kosten im Ausland durch Roaming entstanden sind.

Die Möglichkeit einer erstmaligen kostenlosen monatlichen Begrenzung der Download­kosten vom Konsumenten mit Warn-SMS vor der Überschreitung mit sofortiger auto­matischer Downloadsperre vom Betreiber bei Überschreitung für den Rest dieses Monats, sodass für den Kunden niemals mehr als die Maximalgebühr anfallen kann, auch wenn die Kosten sozusagen im Ausland entstanden sind.

Dass diese beiden selbstauferlegten Kostensperren von den Konsumenten jederzeit nach Bedarf und finanzieller Situation, aber jedenfalls kostengünstig erweitert und vermindert werden können.“

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Sehr geehrte Damen und Herren! In der vorliegenden Regierungsvorlage werden die Rechte der Konsumenten nicht so gestärkt, wie es mit etwas gutem Willen möglich gewesen wäre. (Beifall beim BZÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, List, Dolinschek Kolleginnen und Kollegen betref­fend direkte Verankerungen der Konsumentenschutzbestimmungen im Telekommuni­kations­gesetz

eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates über den Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1389 d.B.): Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verbraucher­behörden-Kooperationsgesetz (1450 d.B.)

Eine verpflichtende Handy-Kostensperre muss im Interesse der KonsumentInnen und Konsumenten möglich sein. In der vorliegenden Änderung zum Telekommunikations­gesetz ist das nicht der Fall. Zu viele Konsumentenschutzbestimmungen müssen nach der vorliegenden Gesetzesvorlage erst auf dem Verordnungsweg erlassen werden - wo erneut Einvernehmen mit der Branche erzielt werden muss, da die Verordnungs-


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