Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 120

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ermächtigung nicht bei der zuständigen Ministerin alleine liegt. Das kann Jahre dauern und garantiert infolge von Kompromissen die am Verhandlungswege immer eingegan­gen werden müssen keine konsumentenschutzgerechte Umsetzung.

Zu hohe Handyrechnungen und Rechnungen für Downloads werden die Konsumen­tinnen und Konsumenten die mit der Fülle der Angebote nicht zurande kommen weiter belasten, das Haushaltsbudget insbesondere von Familien schmälern und insbeson­dere junge Menschen in die Schuldenfalle treiben. Der Konsumentenschutz und ins­besondere der Schuldnerschutz kommen zu kurz und damit wird diese Kostenfalle weiterhin offen gelassen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den sichergestellt wird, dass nachfolgende Konsumentenschutz-Bestimmungen direkt im Telekommunikations­gesetz verankert sind:

die Möglichkeit einer erstmalig kostenlosen monatlichen Begrenzung der Telefon-Kosten (Maximalkosten) vom Konsumenten – mit Warn-SMS vor der Überschreitung und mit sofortiger automatischer Wegrufsperre vom Betreiber bei Überschreitung für den Rest dieses Monats - so dass für den Kunden nie mehr als die Maximalgebühr anfallen kann – auch wenn die Kosten im Ausland (roaming) entstanden sind;

die Möglichkeit einer erstmalig kostenlosen monatlichen Begrenzung der Download- Kosten (Maximalkosten) vom Konsumenten – mit Warn-SMS vor der Überschreitung und mit sofortiger automatischer Downloadsperre vom Betreiber bei Überschreitung für den Rest dieses Monats - so dass für den Kunden nie mehr als die Maximalgebühr anfallen kann – auch wenn die Kosten im Ausland (roaming) entstanden sind;

dass diese beiden selbst auferlegten Kostensperren von den Konsumentinnen und Kon­sumenten jederzeit nach Bedarf - und finanzieller Situation - aber jedenfalls kostengünstig erweitert oder vermindert werden können.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.31

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja eingangs heute schon intensiv über die digitale Dividende diskutiert, und ich glaube, es ist für uns alle wichtig, dass wir hier einen Ausbau dieser Infrastruktur vorantreiben und dass wir das unterstützen.

90 Prozent der österreichischen Bevölkerung nützen heute Handy, Smartphone und mobiles Internet. Die Zahl der Nutzer wird tagtäglich größer, und zwar sowohl im städtischen Bereich als auch in ländlichen Regionen. Die Datenmengen werden größer, und auch die Übertragungsraten werden schneller und sicherer. Aus diesem Grund – und ich glaube, wir wissen, dass es eine Lücke in ländlichen Regionen gibt – und zur Unterstützung haben wir Tiroler Abgeordnete diese Petition eingebracht und im Petitionsausschuss und im Verkehrsausschuss diskutiert. Damit haben wir dem, wie


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