Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 117

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In Summe kann man aber jedenfalls sagen, dass wir sehr zufrieden sein können. Den Kollegen Widmann vom BZÖ kann ich nicht ganz verstehen. Er sagt, er ist dagegen, weil es zu keiner Kostensperre kommt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Dienste kann man sperren, und zwar einmal pro Jahr, und das kostenlos. Das zeigt, dass seine Aussage eigentlich nicht stimmt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Das haben wir im Ausschuss schon besprochen. Wir können mit dem Gesetz sehr zufrieden sein. Sie haben selbst gesagt, dass sehr, sehr vieles darin positiv zu bewerten ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.39.34

 


Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs möchte ich kurz ein Wort zur bevorstehenden Versteigerung von Funkfrequenzen sagen, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass wir in Zukunft dort, wo es noch eine digitale Kluft gibt – das ist zum Beispiel zwischen Stadt und Land –, diese auch tatsächlich schließen können.

Was mir in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist, dass unsere Republik nicht nur wirtschaftlich und möglicherweise budgetär gesehen, sondern vor allem auch volks­wirtschaftlich den größten Nutzen aus dieser Versteigerung zieht. Daher steht für mich Qualität vor der Frage der Geschwindigkeit. So eine Auktion muss transparent sein und in Absprache mit allen Marktteilnehmern erfolgen. Es ist eine Voraussetzung für die Auktion, dass auch fundierte wettbewerbspolitische Analysen dafür vorliegen, die auch noch in detaillierterer Art und Weise, als wir das derzeit haben, vorzulegen sind.

Wichtig ist auch, was mit den Erlösen passieren soll. Sie werden das Budget in den nächsten Tagen ja diskutieren. 250 Millionen € an möglichen Einnahmen sind im Finanzministerium im Budget dazu eingestellt, und ich lade natürlich auch ein, zu sagen, geben wir dem Geld ein Mascherl und versuchen wir, so viel wie möglich für die Überwindung der digitalen Kluft – und da ist nicht nur Stadt und Land, wir haben auch eine Kluft zwischen jungen und älteren Menschen, wir haben auch eine Kluft auch zwischen Arm und Reich –, was diese Anwendungen betrifft, einzusetzen. Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft in der Digitalisierung, sondern allen diesen Wissens­zugang auch tatsächlich ermöglichen.

Wenn wir da investieren, ist es gut investiertes Geld. Ich bin auch der Auffassung, dass im Bereich der Landwirtschaftsförderung, wenn es um den ländlichen Raum, um die Regionen geht, es nicht nur Agrarförderungen sind, sondern auch die Digitalisierung, der Anschluss des ländlichen Raums, der seitens des Landwirtschaftsministeriums stärker unterstützt werden könnte. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Die Novelle, die vorliegt, ist eine sehr umfangreiche Novelle. Sie setzt das dritte EU-Telekom-Paket um, bei dem es vor allem um wettbewerbsrechtliche Fragen geht, wo wir den Wettbewerb stärken, wo wir die Investitionen der Telekommunikationsbranche auch stärken wollen. Wir haben Bestimmungen darin, die vorsehen, dass es ein Regulierungskonzept geben muss, dass es für die Unternehmen auch refinanzierbar sein wird, wenn sie investieren. Das bedeutet also eine Verringerung von Investitions­risiken. Wir haben die Förderung potenzieller neuer Marktteilnehmer, um den Wettbe­werb zu unterstützen. Das sind also eine Reihe an konkreten Maßnahmen, die den Wettbewerb stärken, und wir haben eine Reihe an Maßnahmen, die weit über die EU-Richtlinie hinausgehen, wo wir und das österreichische Parlament sagen, wir wollen die VerbraucherInnenrechte in Österreich stärken. Wir wollen neue Technologien, die


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