Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 154

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karrieretechnisch herausgekommen sind. Die haben Ihnen ganz genau vorgerechnet, beispielsweise in ihrer Stellungnahme zur Artikel-15a-Vereinbarung, welche Investition notwendig wäre, um für alle Kinder, die einen Platz brauchen, einen solchen auch zu gewährleisten. Da hören Sie nicht hin! Sie reden sich lieber auf den Koalitionspartner aus. Manchmal reden Sie sich, nämlich ÖVP und SPÖ, darauf aus, dass das Lan­des­sache sei und dass man gar nicht zuständig sei. Was ist denn das für eine Verant­wortung, die Sie da tragen? Sie können doch nicht so tun, als wären alle anderen zuständig, aber Sie selber nicht?!

Tatsache ist, es geht um alle österreichischen Kinder, und Tatsache ist, alle öster­reichi­schen Kinder haben die beste Bildung verdient, von Vorarlberg bis Wien, vom kleinsten Ort bis zur größten Stadt, und da können wir uns als Bundes­gesetzgeber nicht einfach zurücklehnen und sagen, es ginge und nichts an, wenn die Länder da nichts tun.

Jetzt können Sie mir entgegenhalten: Wir zahlen eh 15 Millionen!, aber – und die Arbeiterkammer hat es vorgerechnet – 15 Millionen sind viel zu wenig. Es würden schon 70 Millionen helfen. Wir sind da gar nicht bei den 300 Millionen, die wir Grüne fordern, damit wirklich flächendeckend ein Rechtsanspruch gewährleistet werden kann. Die Arbeiterkammer hat es vorgerechnet und gesagt, dass schon 70 Millionen aus­reichen würden, um 33 000 Plätze zu schaffen und nicht nur 14 000. Damit würden nicht nur Plätze für die Kinder geschaffen, sondern auch Zehntausende Arbeitsplätze. In einer Zeit, wo wir permanent von Krise und Arbeitslosigkeit sprechen, wäre das kein unwesentlicher Faktor. Und es könnten 27 000 Eltern einer Beschäftigung nachgehen. Das ist doch nicht nichts, das kann man doch nicht einfach vom Tisch wischen?!

Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig – und wir werden das nachher auch bei der Artikel-15a-Vereinbarung diskutieren –, sich hier nicht auszuruhen und zu sagen: Wir warten den nächsten Finanzausgleich ab, und dann wird schon alles besser sein!, denn: Die Landeshauptleute werden diese Macht nicht aus den Händen geben wollen, und die Gemeinden werden aufschreien. Sie alle wissen es, denn hier sitzen solche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus den Gemeinden.

Eine SPÖ-Bürgermeisterin hat schon vor zwei Jahren im Ausschuss gesagt, es wäre sinnvoll, da dem Bund die Kompetenz zu übertragen, denn wenn Sie sich ihre Kolleginnen und Kollegen, die Bürgermeister aus allen möglichen Fraktionen, ansieht, dann sei sie nicht sicher, ob die Bildungseinrichtung „Kindergarten“ da gut aufgehoben ist. Also ringen wir uns doch durch, ringen Sie sich doch durch und machen Sie Bildung wirklich zur Priorität und schaffen Sie Plätze für alle Kinder! (Beifall bei den Grünen.)

Gar keine Antwort hat der Herr Bundeskanzler auf die Frage 3 betreffend die Bundes­einheitlichkeit gegeben. Kein Wunder, denn er hat auf der einen Seite Regierungs­mitglieder in seinen Reihen, die das regelmäßig fordern, aber auf der anderen Seite eine Regierungsfraktion, die SPÖ, die jedes Mal, wenn dieser Antrag gestellt wird – und hier wieder eine Ankündigung; auch heute können Sie wieder sitzen bleiben –, nicht zustimmt, obwohl Sie sagen, dass Sie es für sinnvoll halten.

Ich weiß schon, Sie haben diese Vereinbarung, dass Sie sich nicht gegenseitig über­stimmen, aber dann nehmen Sie doch Ihr eigenes Wort ernst, nehmen Sie die Forde­rung Ihrer Frauenministerin ernst, und setzen Sie sich einmal mit Ihrem Koalitions­partner und mit den Landeshauptleuten ernsthaft auseinander über die Frage: Wann kann ein bundeseinheitliches Gesetz kommen, das verpflichtende Qualitätsstandards festschreibt?

Es stimmt nicht, was der Bundeskanzler sagt: Es gibt auch mit der 15a-Vereinbarung keine vereinheitlichten Qualitätsstandards und schon gar keine verpflichtenden. Das


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