Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 155

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wurde abgelehnt. Unser Antrag steht heute zur Diskussion. Der wurde abgelehnt, weil man sich hier nicht drüber traut. Von der Ausbildung der PädagogInnen ganz zu schweigen.

Sie wissen alle ganz genau, unter welchen Rahmenbedingungen Kindergartenpäda­gogInnen, Personal in Kindergärten arbeiten: große Gruppen, keine Möglichkeit, wirk­lich ihrem Bildungsauftrag nachzukommen, kleine Räumlichkeiten, unmögliche Betreu­ungsschlüssel und – das ist das Wesentliche für die individuelle Situation der PädagogInnen – ein Gehalt, mit dem sie nicht einmal einen Kredit bekommen, weil ihnen die Banken sagen: Mit diesem Gehalt können wir Ihnen keinen Kredit geben!

Also es besteht da dringend Handlungsbedarf. Es handelt sich um eine Berufsgruppe, die sehr wohl auch – vor allem, wenn sie alleine sind und Kinder zu betreuen haben – an der Armutsgrenze entlang schrammt. Und das gilt nicht nur für die einzelnen Bundesländer, das muss für ganz Österreich gelten. Vor diesem Hintergrund haben wir auch in unseren heutigen Antrag, den ich gleich einbringen werde, diesen Punkt hineingenommen. Der Herr Bundeskanzler hat kein einziges Wort dazu verloren.

Frau Cortolezis-Schlager, Frau Kollegin Glawischnig hat nicht nur Wiener Beispiele gebracht. Ihr Ansatz ist der beste Beweis dafür, dass da Bundeseinheitlichkeit notwendig ist, am Beispiel der Kinderbetreuung. In Wien gibt es zahlreiche Kinder, die keinen Platz haben. Aber warum nicht? – Weil die Plätze nicht geschaffen werden können, weil die PädagogInnen fehlen. Und warum fehlen die PädagogInnen? – Weil Wien zwar ausbildet und Personen auch qualifiziert, die schon länger in Kindergärten arbeiten, aber nicht die pädagogische Ausbildung haben, aber das Land Nieder­österreich – und Sie wissen, wer dort das Sagen hat – nicht bereit ist, in die Päda­gogInnenausbildung zu investieren.

Sondern was macht das Land Niederösterreich? Das Land Niederösterreich bezahlt den PädagogInnen die Konventionalstrafen, die sie zahlen müssen, weil sie den Vertrag nicht einhalten, dass sie nach ihrer Ausbildung in Wien arbeiten. So sieht nämlich die Realität aus! (Beifall bei den Grünen.) Das heißt, Sie können hier nicht alles auf einzelne Bundesländer schieben. Da ist dringender Bedarf, dass alle Bundes­länder handeln.

Vor diesem Hintergrund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

betreffend Bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, eine Änderung des Bundes-Verfas­sungsgesetzes zur Schaffung einer Grundsatzkompetenz des Bundes für das Kinder­betreuungswesen sowie ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung vorzubereiten und entsprechende Vorlagen dem Nationalrat zuzuleiten, damit sicher­gestellt wird, dass:

Kindergärten und Horte nicht mehr alleinige Landessache sind, sondern die Grundsatz­gesetzgebung dem Bund und die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung den Ländern obliegen,

die Bezeichnung „Kindergärten und Horte“ erweitert wird. In einem Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung müssen alle Tagesbetreuungsmodelle von Kindern bis zum Ende


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