Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 178

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Österreich ins Ausland telefoniert oder von Deutschland zum Beispiel nach Österreich. Dann verrechnen die Mobilfunkbetreiber einander diese Terminierungsentgelte.

Da in Österreich ein guter Konkurrenzkampf herrscht und es somit einen guten Markt für die Kunden gibt, ist es natürlich so, dass auch die Entgelte und damit auch das Terminierungsentgelt sehr niedrig sind. Österreich hat im internationalen Länder­vergleich ein sehr niedriges Terminierungsentgelt. Deswegen fließen viele Millionen ins Ausland, weil dort unter den Mobilfunkbetreibern ein geringerer Konkurrenzkampf herrscht. Wir haben also niedrigere Tarife, haben aber mehr beim Telefonieren ins Ausland zu zahlen.

Deswegen, Frau Ministerin – das habe ich im Ausschuss schon gesagt –, würde ich Sie bitten, dass Sie im Rahmen der Ministerratssitzung auf EU-Ebene – der Regulator hat das ja auch begrüßt und gemeint, das steht auf der Agenda schon sehr weit oben – Druck machen, dass man diese Terminierungsentgelte auf EU-Ebene entweder ab­schafft oder anpasst, damit keine Millionen aus Österreich mehr abfließen, sondern unseren Kunden in Österreich zugutekommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 9 und 10.

Zunächst Abstimmung über Punkt 9: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verbraucherbe­hörden-Kooperationsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1389 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung diesem Entwurf zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nom­men.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Verankerungen der Konsumentenschutz­bestimmungen im Telekommunikationsgesetz.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.

Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für For­schung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1464 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

17.51.5111. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1081 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden (1128 d.B.)

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

 


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