Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 202

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Union vorgelegt, so dürfen bis zum Einlangen der Vorabentscheidung nur solche Handlungen vorgenommen oder Entscheidungen und Verfügungen getroffen werden, die durch die Vorabentscheidung nicht beeinflusst werden können oder die die Frage nicht abschließend regeln und keinen Aufschub gestatten.“

5. In § 41 Abs. 1 wird die Wortfolge „durch Anschlag in“ durch die Wortfolge „an der Amtstafel“ ersetzt.

6. § 61a Z 3 und 4 lautet:

„3. auf die gesetzlichen Erfordernisse der Einbringung solcher Beschwerden durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt;

4. auf die für solche Beschwerden zu entrichtenden Eingabengebühren.“

7. § 81 samt Überschrift lautet:

„Vollziehung

§ 81. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“

8. In § 82 Abs. 6 erster Satz entfällt der Ausdruck „61 Abs. 5,“.

9. Dem § 82 wird folgender Abs. 19 angefügt:

„(19) § 3 Z 2, § 10 Abs. 4, § 13 Abs. 5, § 38a Abs. 1, § 41 Abs. 1, § 61a Z 3 und 4, § 81 samt Überschrift und § 82 Abs. 6 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. INr. xxx/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“

Artikel 6

Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991

Das Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. INr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 19 Abs. 2 wird die Wortfolge „Einkommens-, Vermögens- und Familien­verhältnisse“ durch die Wortfolge „Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten“ ersetzt.

2. In § 33 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge „den Vor- und Familiennamen“ jeweils durch die Wortfolge „den Vornamen und den Familiennamen oder Nachnamen“ ersetzt.

3. In § 33 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 Z 2 wird das Wort „Familienstand“ jeweils durch das Wort „Personenstand“ ersetzt.

4. In § 33 Abs. 1 wird die Wortfolge „Vermögens-, Einkommens- und Familienver­hältnisse“ durch die Wortfolge „Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten“ ersetzt.

5. In § 36 Abs. 3 wird die Wortfolge „eine in § 36a Abs. 1 AVG genannte Person“ durch die Wortfolge „einen Angehörigen (§ 36a AVG)“ ersetzt.

6. In § 36 Abs. 4 wird die Wortfolge „in § 36a Abs. 1 genannten Personen“ durch die Wortfolge „Angehörigen (§ 36a AVG)“ ersetzt.

7. In § 46 Abs. 2 wird die Wortfolge „Vor- und Familiennamen sowie Wohnort“ durch die Wortfolge „den Vornamen und den Familiennamen oder Nachnamen sowie den Wohnort“ ersetzt.

 


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