Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 211

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18.47.22

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die Genese dieses Gesetzes schon angesprochen worden. Sie wissen – die meisten von Ihnen wissen es, zumindest diejenigen, die schon längere Zeit herinnen sind –, dass wir im Jahr 2006 die Präsidentschaft hatten. Im Rahmen der Präsidentschaft ist es meinem Vorgänger Martin Bartenstein gelungen, dieses schwierige Thema einvernehmlich zu entwickeln und durchzubringen.

In der weiteren Umsetzung hätten wir das bis 2009, Ende 2009, umsetzen sollen. Aber ausgerechnet Österreich, das der Vorreiter war, dass wir dieses Thema durchbringen, ist in der Umsetzung säumig und jetzt auf der europäischen Ebene damit bedroht, dass ein entsprechendes Klagsverfahren der Europäischen Union zum Tragen kommt. – Das ist der eine Ansatzpunkt, der Sie (Abg. Mag. Kogler: Und der Cap zahlt es!), wie beim letzten Gesetz, wahrscheinlich wenig interessieren wird.

Aber der andere inhaltliche Aspekt, der Sie vielleicht etwas stärker berühren könnte, ist meines Erachtens wichtiger. Sie haben im Bereich der Krise 2009 gesehen, dass Europa eine Art Wachstumsschwäche entwickelt hat. Die Emerging Markets und auch die Staaten, die Teil dieser Märkte sind, haben einfach eine bessere Dynamik und ein größeres Wirtschaftswachstum.

Die EU hat einen Markt mit 550 Millionen Einwohnern, daher ist es doch logisch, dass die EU alles versucht, dort, wo es noch Hemmnisse gibt, diese Hemmnisse abzu­bauen! Da sieht man in der Befreiung des Dienstleistungsbereiches eine große Chance, und sämtliche Studien, die in dem Zusammenhang erstellt worden sind, haben eigentlich Wachstumsimpulse ergeben, etwa für die Arbeitsproduktivität eine Steigerung um 1,2 Prozent, für Investitionen 0,7 Prozent. Allein in Österreich könnten mehr als 10 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn wir hier noch intensiver umsetzen würden.

Was ich nicht ganz verstehe, ist die Angst, dass man das Ganze so verfolgt, als würde das jetzt erst entstehen, und wir hätten dann einen Probelauf und eine Art Evaluierung, wo wir uns die Vor- und Nachteile anschauen könnten. Meine Damen und Herren, das Ganze funktioniert ja schon in der Praxis! Andere Länder haben schon längst umge­setzt, und wir auch, weil das Ganze ja ein Prozess ist, der interaktiv ist. Österreichische Unternehmen wollen ja im Ausland entsprechend arbeiten, daher kommt das unseren Betrieben zugute. (Abg. Themessl: Auch in der Schweiz!) Herr Kollege Themessl, auf das Stichwort Schweiz habe ich gewartet! Genau die Schweiz ist eben das Problem, weil sie nicht dabei ist.

Da Sie mir auch dauernd die Problematik mit dem Taxigewerbe vorwerfen, die den Hintergrund hat, dass es dort andere vertragsrechtliche Grundlagen gibt, die genau das erlauben, oder kein Einschreiten: Wenn Sie es genau gelesen hätten, würden Sie feststellen, dass genau das Sozialdumping und auch der arbeitsrechtliche Bereich hier ausgenommen ist. Es gibt Informationspflichten der einheitlichen Anlaufstelle, aber er ist deswegen ausgenommen, weil wir dort die Entsenderichtlinie und andere Kom­ponenten haben, wo das auch entsprechend überprüft und überwacht wird. Die Slowakei hat uns in dem Zusammenhang sogar eine Klage angedroht, weil wir jetzt die Grenzen offen haben und weil sie befürchtet, dass man da Restriktionen hätte. In der Praxis hat sich das Problem eigentlich nicht gezeigt.

Jetzt kommt der springende Punkt, noch einmal zusammengefasst: Das ist eine Chance für die österreichischen Betriebe und natürlich auch für die anderen Unternehmen, die bei uns arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.) Aber es ist keine Ge-


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