fährdung, weil wir in der interaktiven Zusammenarbeit insgesamt ein höheres Potenzial an Wachstum erreichen.
Jetzt komme ich zu dem, was Herr Kogler, aber auch andere schon wortreich erwähnt haben, zuletzt zum Beispiel Herr Widmann. Ja, Herr Widmann, es ist richtig: Wir hätten, um hier eine umfassende Vorgangsweise auch rechtlich abzusichern, eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Es geht weniger um die Inhalte, sondern um die sogenannte Kompetenzdeckungsklausel, was beinhaltet, dass hier die Gemeinden und die Länder einbezogen werden. Das haben wir nicht erreicht, weil Sie nicht mitstimmen. Und die Begründung dafür ist die Angelegenheit mit dem Untersuchungsausschuss.
Jetzt muss ich sagen, ich habe mir vorhin teilweise die Dringliche Anfrage angehört. Da ist seitens der Frau Glawischnig argumentiert worden: Herr Bundeskanzler, wie setzen Sie Ihre Prioritäten? – Ich frage Sie jetzt zurück, grüne Abgeordnete, BZÖ, wen immer: Wie setzen Sie Ihre Prioritäten? Sie setzen sie taktisch: was Ihnen gerade nützt! Es ist schön, dass Sie beim Ökostromgesetz mitgestimmt haben. (Abg. Mag. Kogler: Sie tun den ganzen Tag nichts anderes!) Aber hat das, weil es Ihnen dazumal taktisch genützt hat, da nicht mehr gegolten?
Jetzt ziehen Sie die Karte wieder heraus und sagen: Grundlinie, wir stimmen da nicht mit! – Meine Damen und Herren, das ist unehrlich. (Zwischenrufe bei den Grünen.) In dem Zusammenhang würde ich Sie schon um eines bitten ... (Abg. Brosz: Sie werden sich wirklich noch wundern!) Bitte? (Abg. Brosz: Ich sage einmal eines: Mit euch kann man vereinbaren, was man will, es zählt nicht! Und dann wundert ihr euch ...!) Schauen Sie, ich bin nicht so unfair, dass ich jetzt auch bilaterale Gespräche hier ausbreite und das darlege. Ich halte mich daran. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber Sie sollen inhaltlich in den Vordergrund stellen, was hier an Nutzen für die heimische Wirtschaft da ist und was an Schaden da ist, wenn wir es nicht realisieren.
Das ist der Plan B, den wir jetzt umsetzen, und ich möchte mich für den Plan B bei den Landesamtsdirektoren sehr herzlich bedanken, bei den Bundesländern. Es wird ja der Föderalismus oft kritisiert; hier hilft man uns! Denn was tut man? – Wir haben ja alles eingerichtet, die einheitlichen Ansprechstellen in den Bundesländern; jetzt legalisieren wir. Weil Sie glauben, dass das Ganze unwichtig ist: Wir haben in den zwei Jahren schon 170 000 Anfragen gehabt. Was uns noch fehlt, ist die Legalisierung der jeweiligen Rechtsakte. Das werden wir jetzt auf der landesgesetzlichen Ebene nachvollziehen.
Es ist, hoffe ich, eine rechtlich haltbare Lösung, aber es ist der zweitbeste Weg. Die saubere Lösung wäre die gewesen, hier die entsprechende Kompetenzdeckungsklausel abzugeben, wie wir es auch in anderen Bereichen aus sinnvollen Gründen gerne hätten. Daher, meine Damen und Herren, haben wir dann eben noch eine parallele Umsetzung in allen Bundesländern. Einige Bundesländer wie Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark haben schon umgesetzt, die anderen werden folgen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Schauen wir einmal!)
Ich hoffe, dass wir damit auch das andere erreichen, nämlich, dass wir keine Strafzahlungen haben. Diese können uns auf bis zu 162 000 € pro Tag kommen und einen Pauschalbetrag in der Größenordnung von 2,2 Millionen € als Erststrafe umfassen. Das ist Ihnen egal. (Abg. Mag. Steinhauser: Nein!) Wenn es Ihnen egal ist, würde ich schon sagen: Wie stimmig ist Ihre Argumentation, wenn Sie dann das Budget kritisieren und Effizienz und Sparsamkeit einfordern? (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
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