Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 210

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weil eben doch in vielen Bereichen – Stichwort Lohnkosten – das Erzeugen dort günstiger ist.

Aber grundsätzlich haben wir keine Angst vor Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Es gilt ja auch nicht für alle Bereiche; es gibt da die Banken, den Verkehr, es ist alles ausgenommen, was wichtig ist. Aber wir haben in früheren Verhandlungen – Kollege Bartenstein ist jetzt nicht hier – auch dazu beige­tragen, dass das Herkunftslandprinzip, was nämlich dann Sozialdumping bedeuten würde, aus der EU-Richtlinie herausgenommen wurde, und haben eine – unter Anfüh­rungszeichen – „gute“ Richtlinie geschaffen.

Nur: Was macht Österreich? – Die Umsetzung ist katastrophal! Sie machen ein Gesetz mit Zweidrittelmehrheit, und bei der Umsetzung brechen Sie es auf neun Landesgesetze herunter. Das ist im Prinzip vom Rechtlichen her mit Sicherheit keine gescheite Lösung. (Abg. Dr. Matznetter: Sie können zustimmen, Herr Kollege! Danke, dass Sie zustimmen!) Hätten Sie ordentlich mit uns gesprochen, dann hätten wir darüber reden können!

Es gibt jede Menge Probleme bei der Umsetzung. Ich nenne hier nur die Infor­mationspflicht des einheitlichen Ansprechpartners. In der Regel wird das die jeweilige Landesregierung sein, diese muss nämlich dem jeweiligen Antragsteller alle Infor­mationen bekannt geben. Das hat auch die Arbeiterkammer massiv kritisiert. Aber umgekehrt hinzuweisen darauf, dass es auch Informationspflichten hinsichtlich des Arbeitsrechts, hinsichtlich des Sozialrechts, hinsichtlich der Kollektivverträge gibt, das gibt es nicht, das haben wir nicht normiert. Wir tun also alles dafür, dass es den aus­ländischen Mitbewerbern gut geht, jedoch den einheimischen KMUs und Arbeits­plät­zen nicht so gut geht.

Oder § 12, Genehmigungsfiktion, da steht ein Paradoxon drin: Drei Monate Zeit für eine Genehmigung, und wenn nicht, wenn es keinen Einspruch gibt, dann ist es genehmigt! Wo gibt es denn so etwas? Ohne Auflagen, ohne Bedingungen wird es dann also genehmigt, wenn jemand bei uns ansucht, und er hat die Genehmigung. Das AVG normiert aber im Genehmigungsverfahren normalerweise die Sechsmonatsfrist. Da wundere ich mich schon, und da bin ich ganz beim Gemeindebund, wenn dieser dann sagt, es widerspricht im Prinzip fundamentalen Grundsätzen des AVG, das heißt unserer Rechtsordnung. Das beschließen Sie heute, das muss man auch einmal sagen, und das ist in Wirklichkeit eine klassische Inländerdiskriminierung.

Oder: Die Auswirkungen des Gesetzes – was Sie von der Sozialdemokratie befürch­ten – wurden nicht ordentlich untersucht. Lohndumping, Sozialdumping, Arbeitsbedin­gungen, das ist zwar im Vorblatt angeführt, aber die Studien, die man dort findet, sagen nichts darüber aus, wie es dann tatsächlich wirken wird.

In Summe haben andere Länder diese Richtlinie wesentlich restriktiver, aber sehr wohl EU-konform umgesetzt. Auch wir hätten das machen können. Dieses „Golden Plating“, immer besser als andere sein zu wollen, verstehe ich nicht ganz. Es wird daher zu Nachteilen insbesondere für KMUs in der Grenzregion kommen. Ich empfehle jedoch jedenfalls der Bundesregierung, dieses Gesetz bald zu evaluieren, um die tatsäch­lichen Vor- und Nachteile auf den Tisch zu bekommen.

In Summe wird das BZÖ diesem Gesetz keine Zustimmung erteilen. (Beifall beim BZÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte.

 


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