Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 329

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Betreffend die vielen anderen Anträge zum Behindertengleichstellungsgesetz möchte ich mitteilen, dass zurzeit die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit Behinderungen läuft und eben im Rahmen dieses Planes sehr viele Dinge, die im Ausschuss angesprochen wurden, auch sehr intensiv diskutiert und mit erledigt wer­den, speziell auch jenes Problem von Menschen, die in Beschäftigungstherapien arbeiten und nur Taschengeld erhalten. Da ist erst eine Studie durch den Minister in Auftrag gegeben und auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die sich mit dieser Thematik beschäftigen. Ein Teil wurde schon erledigt, nämlich der Krankenversiche­rungsbeitrag. Alles andere wird man im Zusammenhang mit der Studie auch in den nächsten Wochen abklären. Ich denke, dass wir im Großen und Ganzen auf einem guten Weg in der Behindertenpolitik sind, obwohl ich schon weiß, dass in diesem Be­reich noch viel zu machen ist. Aber wir können alle gemeinsam weiter daran arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

0.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


0.47.37

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Kollegin Königsberger-Ludwig hat schon darauf hingewiesen: Es gibt auch Anträge, die gemeinsam beschlossen werden. Ich bin an und für sich nicht unzufrieden, dass Sie im Ausschuss von der Vertagungspraxis bei manchen Dingen weggehen und hin in Richtung Ablehnung oder Zustimmung gehen. Womit ich aber absolut unzufrieden bin, ist, dass man im Ausschuss nicht ver­sucht, Anträge, wenn sie von Oppositionsparteien kommen, im Sinne eines gemein­samen Anliegens ernst zu nehmen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Was die Plenardebatte betrifft, bin ich unzufrieden damit, dass wir hier 16 Anträge um 1 Uhr – jeder weiß, was das heißt – diskutieren, innerhalb einer halben Stunde abhandeln sollen. Das geht nicht! Das geht wirklich nicht! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.) Und das betrifft nicht nur diese Materie, sondern auch einige andere. (Abg. Haberzettl: Die Dringliche war aber schon von euch, oder?) – Nein, ich habe jetzt nicht einmal Zeit für Zwischenrufe, weil ich nur sehr wenige Minuten Redezeit habe.

Ich bin froh darüber, dass es zum Thema Versicherungsrecht jetzt auch einen Antrag von Huainigg, Königsberger-Ludwig betreffend das Versicherungsvertragsrecht gibt. Ich bin unfroh darüber, weil er so inkonkret ist, wie ich einen Entschließungsantrag eigentlich nicht haben will. Es soll geprüft werden, überprüft werden, es sollen Schritte überlegt werden, et cetera. Ja und nein. Wir werden ihm zustimmen.

Gleichzeitig – wir haben ja wenig Zeit – bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Diskrimi­nie­rung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Versicherungs­vertragsrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Justiz im Bereich Konsumentenschutz und Versicherungsrecht das in der UN-Be­hin­dertenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behin-


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