Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 334

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Das ist wiederum die Wirtschaft, das kurbelt wiederum die Wirtschaft an. Es ist notwen­dig, dass wir in diesem Bereich etwas weiterbringen.

Eine verbesserte Förderung zur Erhöhung der Zahl der Beschäftigten, die rasche Herstellung der baulichen Barrierefreiheit in allen Bereichen ebenso wie eine Erhöhung der Wohnbaufördermittel in diesem Bereich wären meiner Meinung nach notwendig. Das wäre umzusetzen, daran wäre zu arbeiten für jene Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

1.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


1.04.22

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wir haben in diesem Ausschuss auch drei Anträge gehabt, die sich mit Blindenführhunden beschäf­tigen, und zwar sollten Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme eingesetzt werden. Diese Anträge wurden, meine Damen und Herren, abgelehnt. Es gibt zwei Begründungen dafür.

Die erste Begründung ist, dass nach § 154 ASVG ein Blindenführhund einer medi­zinischen Maßnahme der Rehabilitation in der Krankenversicherung nicht entspricht. Es ist vollkommen klar, dass das keine medizinische Rehabilitations­maß­nahme ist. Aber der Hauptgrund der Ablehnung ist, dass hinter der Ausbildung dieser Blinden­führhunde schon teilweise mafiöse Organisationen stehen, die wirklich – ich muss das so sagen – ein Schweinegeld für die Ausbildung dieser Blindenführhunde verlangen, und das auf Kosten der Blinden, die diese Hunde brauchen, denn für die Ausbildung solch eines Blindenführhundes werden in etwa 35 000 € verlangt.

Da sind wir schon beim dritten Antrag, der eingebracht wurde, nämlich die Blindenführ­hundeausbildung nach Schweizer Vorbild zu machen. Dazu muss man sagen, das Schweizer Vorbild zur Ausbildung der Blindenführhunde würde dem Vorschub leisten, dass die Ausbildung noch teurer wird, denn die Schweizer Ausbildung sieht folgender­maßen aus: Die Blindenführhunde werden in etwa um 8 000 € ausgebildet – das heißt, daran ersieht man ja, dass die Ausbildung der Blindenführhunde an und für sich weit, weit günstiger und billiger gemacht werden könnte –, nach der Ausbildung, die 8 000 € kostet, bleiben diese Hunde im Besitz dieser Blindenführhundeschule oder –ausbil­dung, wie auch immer diese Zentren heißen, und werden dann an die Blinden vermie­tet. Dann haben die Versicherungen monatliche Mieten zu bezahlen, solange der Hund im Dienst dieser Blinden steht. Wenn man sich das durchschnittliche Diensteinsatzalter solch eines Hundes ausrechnet, dann weiß man, dass die Kosten eines solchen Hundes dann auf etwa 50 000 € kommen. Das heißt, es wird wieder Vorschub geleistet, dass damit mehr verdient wird.

Daher ist der Ansatz, der vonseiten des Ministeriums und auch vom Herrn Bundes­minister kommt, der weit bessere. Der Herr Bundesminister hat sich erkundigt, wie es bei diensthundeausbildenden Stellen – da gibt es die Exekutive und das Militär in Österreich – ausschaut und ob dort die Möglichkeit besteht, Blindenführhunde auszu­bilden. Es gibt eine Stelle, die Interesse bekundet hat, und wenn es wirklich die Möglichkeit gibt, die Blindenführhunde bei dieser Stelle ausbilden zu lassen, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Erstens wird die Ausbildung billiger, und zweitens können wir dann endlich auch die Qualität dieser Blindenführhundeausbildung heben, denn auch an der Ausbildung gibt es massivste Kritik.

Wenn das alles dann wirklich im staatlichen Bereich gemacht wird, können wir den blinden Menschen wirklich helfen. Wir können mehr Hunde ausbilden, wir können mehr


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