Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 335

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Blindenführhunde zur Verfügung stellen, und die Qualität der Ausbildung würde auch wieder sichergestellt werden. Man kann dem Minister nur danken, dass er diesen Schritt getan hat. Ich hoffe, dass die Durchsetzung dieser Ausbildung in Verbindung mit dem Landesverteidigungsministerium in Kürze erfolgen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

1.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


1.07.31

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Ich darf gleich auf den Vorredner replizieren. Was für den Kurzsichtigen die Brille, ist für den Blinden der Hund. Was für den Gehbehinderten die Krücke, ist für den Blinden der Hund. Nicht alles, was eine Behinderung lindert, ist automatisch auch eine Heilung, sondern ist einfach eine Linde­rung der Behinderung. Daher ersuchen wir trotzdem, doch noch einmal zu überlegen, ob man nicht den Blindenführhund als Mittel der Rehabilitation anerkennen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Keck! Wenn wir sagen, nach Vorbild des Schweizer Modells, so hindert uns ja niemand daran, es zu ändern, man muss das ja nicht eins zu eins übernehmen. Wenn uns das Modell zu teuer ist, dann können wir ein besseres Modell, ein günstigeres Modell überlegen, wenn es qualitativ gleichwertig ist.

Die Qualität der Ausbildung hat mit dem Preis überhaupt nichts zu tun – darin sind wir uns sicherlich einig –, aber das können wir auch vorgeben. Man kann nicht als Staat sagen, nur diese und jene Qualifikation, nur der Verein oder der Ausbilder, der diese Quali­fikation erbringen kann, gilt für uns als anerkannt und ist förderungswürdig. Wenn ich jetzt höre, dass es die Überlegung gibt, die Ausbildung durch das Heer durch­zuführen, und das ist noch günstiger, dann klingt das im ersten Moment sehr schön, nur: Kollege Keck, können Sie uns garantieren, dass es das Heer in dieser Form in drei Jahren noch gibt? Und wenn Vereine oder private Personen ausbilden, wer sagt, dass die schlechtere Qualität anbieten? Ich bin überzeugt davon, dass auch Private qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten können.

Tatsache ist aber: Die Ungerechtigkeit ist und bleibt, dass derzeit ein Blinder einen Ver­trag über zirka 25 000 bis 35 000 € abschließen muss, ohne zu wissen, ob er nach drei Jahren eine Förderung bekommt oder nicht. Das ist die Ungerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

1.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


1.09.34

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Jetzt werden wir das mit Moldawien noch einmal aufklären. Herr Abgeordneter Karlsböck, die Frage, die Sie stellen, ist so nicht beantwortbar, weil die Kosten ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Karlsböck.) Nein, lesen Sie den Ausschuss­bericht! Die Republik, wir zahlen nichts, sondern die Pensionsversicherung hat eventuell Leistungen zu überweisen, für die Menschen etwas einzahlen, und das Pensionsversicherungsbudget ist nicht Bestandteil dieses Bundesbudgets. 

Ich kann Ihnen nicht sagen, was das kostet. Uns kostet es null. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nein, null kostet das nicht!) Wenn Menschen in unser Pensionsversiche­rungssystem einzahlen und dann einen Leistungsanspruch erwerben, so haben sie diesen Leistungsanspruch aus dem Budget der Pensionsversicherung. Jetzt können


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