Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 357

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir werden diesen Antrag im Verfassungsausschuss gerne diskutieren, aber er ist wenig durchdacht. Und es ist naheliegend, dass wir ihn ablehnen werden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Er war ja schon im Ausschuss!)

2.16

02.16.15

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 67: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 1446 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

02.16.5268. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1581/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 68. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


2.17.25

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Zunächst eine Bitte an Sie: In meinem Klub herrscht Unmut darüber, dass Kollege Hörl dauernd vom „Hooligan-Sektor“ redet. Klubobmann Kopf hat heute dafür einen Ordnungsruf bekommen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Auf wen wird sich das beziehen?) Mich stört es nicht, ich kann damit leben; aber meine Klubkollegen stört das sehr wohl. Wenn wir dabei bleiben, dass für so etwas ein Ordnungsruf erteilt wird, dann bitte ich den Kollegen Hörl, sich bei seinem Klubobmann zu erkundigen, was das bringt.

Nun aber zum Antrag selbst. Ich habe hier eine Idee aufgegriffen, die Kollege Amon schon einmal geäußert hat aufgrund einer meiner Ansicht nach berechtigten Kritik des Klubobmannes Kopf. Die verunglückte Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz hin­sichtlich der Stellung, der Positionierung der Staatsanwaltschaft in unserem verfas­sungs­rechtlichen Gefüge hat dazu geführt, dass man bei der Staatsanwaltschaft zunehmend der Meinung ist, dass es keine parlamentarische Kontrolle mehr geben könne.

Namentlich ist der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien der besonderen Meinung – das hat er auch bei einer Tagung der Staatsanwälte vorgetragen –, dass das Parla­ment überhaupt nichts mehr zu kontrollieren habe! Er hat sogar wörtlich davon ge­sprochen – Herr Kollege Donnerbauer, du bestätigst es mir hoffentlich –, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile ein „Staat im Staat“ sei; wortwörtlich, er hat dich zitiert. (Abg. Kopf: Copyright!) – Es war von dir das Copyright, er hat deine Kritik aufgegriffen und hat gesagt: Jawohl, das stimmt sogar, wir sind „Staat im Staat“, uns kontrolliert niemand mehr!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite