Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 356

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Zahlen hat er gehabt, der Herr Professor!) Jetzt wird die Bevölkerung gefragt, ob sie es will oder nicht.

Der zweite Fall ist die Schulverwaltung. Da gibt es eine OECD-Studie: Die Kosten für neun Jahre Pflichtschulzeit eines Schülers betragen in Österreich 71 000 €, in Finnland 46 000 €. Warum ist Finnland um so vieles günstiger? – Weil die Finanzierung und die Lenkung aus einer Hand erfolgt, und weil die Schüler im Mittelpunkt stehen und nicht die Schulverwaltung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es gibt Tausende Einsparungsmöglichkeiten in unserem Staat. Tausende Einspa­rungs­­möglichkeiten, und eine Strukturreform und Verwaltungsreform ist unerlässlich! Sie gehört aber gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

2.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort gemeldet. 2 Minuten sind eingetragen. – Bitte.

 


2.13.33

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen vom BZÖ! Ich glaube, der Titel „Umfassende Staatsreform“ ist etwas hoch gegriffen. Aber davon abgesehen, ist der Antrag auch in der Sache etwas dünn.

Weniger Politiker klingt immer gut, aber man sollte sich auch dessen bewusst sein, was es konkret bedeutet. Ich erinnere euch an die letzte Legislaturperiode: Da wart ihr acht Personen in diesem Haus (Abg. Ursula Haubner: Sieben!), oder sieben waren es nur. Ich kann mich erinnern, ihr habt alle Hände voll zu tun gehabt. Jetzt überlegt euch das bei halbierter Mandatszahl: drei bis vier Leute! (Abg. Ursula Haubner: Fleißig!)

Na, fleißig; ich stelle mir die Frage, ob ihr noch annähernd – ich möchte eure Arbeit jetzt nicht inhaltlich beurteilen, aber annähernd – eine qualitative Arbeit hättet abliefern können mit drei bis vier Personen. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Man muss schon sagen, eine Mindestgröße von Gremien ist auch der Schutz kleiner Fraktionen, die in der Lage sind, durch eine Mindestzahl an Abgeordneten themendifferenziert und bürgerInnen­nah zu arbeiten. Wie wollt ihr denn mit drei bis vier Abgeordneten Gesamt-Österreich betreuen? – Das ist undenkbar! Das muss man mitbedenken, wenn man über die Größe der Gremien redet. (Beifall bei den Grünen.)

Aber selbst, wenn man das alles außer Acht lässt, muss man die Frage auch ganz anders stellen. Man muss zuerst fragen: Welche Aufgabe sollen die Länder haben? Wie sollen die Gesetzgebungskompetenzen verteilt sein? Wie sollen die Verwaltungs­kom­petenzen verteilt sein? – Das ist nicht ausdiskutiert. Ihr wisst nur eines: Ihr wollt die Gremien verkleinern, egal, ob auf Landesregierungsebene oder auf Gesetzgebungs­ebene. Das ist die falsche Fragestellung! Zuerst muss man fragen: Wer macht was?, und dann reden wir darüber, wie groß die Gremien sind. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Bundesrat. Kollege Gerstl, wir Grüne haben drei sehr gute Bundesräte, die ausgezeichnete Arbeit leisten. Aber ich sage Ihnen eines: Ja, der Bundesrat gehört abgeschafft! Das ist ein Gremium ohne Funktion und ohne Aufgabe, da bin ich bei Ihnen, aber was das BZÖ anbietet, ist eine gefährliche Drohung, nämlich: die Landeshauptleutekonferenz in die Bundesverfassung!

Die Gewaltenteilung ist ein verfassungsrechtliches Problem, das man ernst nehmen muss. Aber das viel Schlimmere ist, dass Sie einem Blockadegremium, das jetzt in der Realverfassung schon viel zu viel Einfluss hat, dann auch noch verfassungsrechtlich Vetomöglichkeiten geben wollen. Glauben Sie wirklich, dass dann diese Republik durch so ein Gremium effizienter wird? – Ich glaube es nicht!

 


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