Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 359

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Wir haben uns dann über die Geschäftsordnung geholfen, über ein Konstrukt, wo es eben heißt, dass das zuständige Mitglied der Bundesregierung Auskunft erteilt; und wir müssen eigentlich sagen, dass das bis dato funktioniert. Es geben im Hinblick auf die Aktivitäten der Verfassungsschutzdienste die Innenministerin und auch die Justizminis­terin Auskunft. Aber das kann es auf Dauer nicht sein.

Hinzu kommt die Evaluierung der Strafprozessordnung, die ja jetzt vorliegt. Dazu ist ein Unterausschuss eingerichtet worden. Ich denke, dass man dann die Ergebnisse zusammenspielen soll, und daraufhin muss es wohl auch zu irgendeiner Form der Überprüfung dieser Tätigkeiten kommen.

Es gibt im Übrigen einschlägige EuGH-Urteile, die ganz klar sagen, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich nichts gibt, was der parlamentarischen Kon­trolle entzogen werden kann. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

2.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


2.23.12

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vorredner! (Abg. Strache: Respekt!) Es ist, glaube ich, klar: Es darf bei uns nichts der parla­mentarischen Kontrolle entzogen werden. Es muss aber darauf geachtet werden, dass wir hier im Parlament keine Parallelverfahren führen beziehungsweise in Einzel­verfahren eingreifen oder Druck auf einzelne Staatsanwälte in Einzelverfahren ausüben. (Abg. Kopf: Das ist richtig!)

Was aber nicht passieren darf, ist, dass die Staatsanwaltschaft – ich zitiere dich da noch einmal – einen „Staat im Staat“ bildet und dass sich Seilschaften innerhalb der Staatsanwaltschaft bilden, die selbst für das Ministerium kaum mehr durchblickbar und kontrollierbar sind. Diese Gefahr – sagen wir es einmal so – könnte gegeben sein! Ich möchte jetzt keine Namen nennen, aber wenn wir nur den uns allen zugegangenen Rzeszut-Bericht lesen, dann schaut es da nicht allzu gut aus.

Ohne Namen zu nennen: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien scheint hier immer wieder ein Problem zu bilden. Ich darf erinnern an die Fälle von vor mittlerweile drei Jahren mit dem Ende des damaligen Leiters der Wirtschaftsabteilung in der Staatsanwaltschaft Wien. Jahrelang haben Dutzende Juristen vergeblich versucht, diese Missstände abzu­stellen, es ist nichts geschehen. Es wurde zugedeckt, es ist auch diesem Herrn mit Vornamen R. nichts geschehen.

Es könnte sein, dass wir heute ähnliche Zustände haben, die nicht angegriffen werden. Daher sollte sich, glaube ich, niemand – auch nicht die SPÖ, die das im Debatten­beitrag des Kollegen Jarolim bisher getan hat – dagegen verwahren, dass wir mög­lichst rasch eine Kontrollinstanz installieren.

Der Vorschlag Stadler ist mir da durchaus sinnvoll erschienen. Da sind wenige Ände­rungen nötig, dafür sind Infrastrukturen vorhandene. Wenn man den politischen Willen hat, kann man das machen. Ich glaube, es würde auch bei verschiedenen Mitgliedern der Staatsanwaltschaft ein Umdenken auslösen, wenn es ein solches Kontrollinstitut einmal gäbe. – Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

2.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Steinhauser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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