Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 360

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2.25.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte den Antrag des Kollegen Stadler für absolut diskussionswürdig. Es ist ja auch gar kein so großer Schritt: Wir haben jetzt schon das parlamentarische Interpella­tionsrecht, das heißt, die Staatsanwaltschaft unterliegt über die Ministerverant­wortlich­keit auch unserer Kontrolle.

Was sich ändern würde und was das Interessante wäre, ist die Methode der Kontrolle. Wir haben jetzt das Problem, dass wir Anfragen stellen und mehr oder weniger taugliche Antworten bekommen, und das war es. Das Spannende – und das zeigt auch der Unterausschuss zur Kontrolle des BVT – ist ja, dass man dort sozusagen in einer anderen Art und Weise die Staatsanwaltschaft kontrollieren könnte, mitunter auch Akteneinsicht nehmen könnte und daher tatsächlich in einer seriösen Weise Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nachprüfen könnte.

Der wesentliche Punkt – und das ist das, was wir diskutieren müssen – ist, dass ich auf dem Standpunkt stehe, dass das höchstwahrscheinlich eine nachprüfende Kontrolle sein müsste, die vor allem dann greift, wenn Verfahren eingestellt wurden. Was ich nicht will, ist, dass wir in laufende Verfahren hinein dirigieren, weil das zu einer zunehmenden Politisierung führen könnte, zumal dann auch die Gefahr gegeben wäre, dass mitunter natürlich auch Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft offengelegt werden würden, wenn sie berichtet, sodass es möglich wäre, über Parteien auch Einsicht in Verfahren zu bekommen. All das wollen wir nicht.

Wir wollen ja nicht sozusagen die Staatsanwaltschaft hinsichtlich ihrer Ermittlungs­strategien anweisen – das ist Aufgabe der Oberbehörden –, sondern wir wollen kontrollieren, ob die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz ihrer Tätigkeit nachgekom­men ist. Das würde ich vor allem dann ansetzen, wenn ein Verfahren eingestellt wurde (Abg. Mag. Stadler: Oder nichts geschieht!) oder nichts geschieht und man kontrol­lieren muss, warum das so war und ob das plausibel ist. Aber das ist, glaube ich, der sensible Punkt, dass wir eine klare Entscheidung treffen: Es ist eine nachprüfende Kontrolle, die allenfalls Missstände aufzeigt.

Ich glaube, diese Details werden diskutieren, und in dem Sinn freue ich mich auf die Debatte im Justizausschuss. Ich denke, auch die Staatsanwaltschaft muss sich nicht davor fürchten. Niemand kann sich der Kontrolle entziehen, und wie wir wissen, hat das auch eine präventive Funktion: Kontrolle führt in der Regel dazu, dass genauer gearbeitet wird. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

2.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1581/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

02.28.0269. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010, geändert wird (1588/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 69. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


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