Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 361

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2.28.19

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist das ABGB heuer 200 Jahre alt geworden. Auch die Ehedefinition ist damit 200 Jahre alt geworden. Mich stört nicht, dass in der Ehedefinition das Wort „zwey“ mit y geschrieben wird und „Beystand“ ebenfalls noch mit y geschrieben wird, weil die Textierung so alt ist, sondern ich glaube, dass man realistisch sein und sagen muss: In 200 Jahren hat sich die Welt nachhaltig verändert!

Es ist nicht einzusehen, dass wir glauben, dass sich die Ehedefinition nicht ändern muss. Ich meine, die Ehedefinition spricht noch von der Unzertrennlichkeit der Ehe; wir wissen, dass 50 Prozent der Ehen geschieden werden. Es geht nicht darum, ob uns das gefällt oder nicht gefällt, sondern es geht darum, adäquate Lösungen anzubieten, wenn Trennungen anstehen.

Das Gleiche ist es mit der Kinderzeugung: Die Ehedefinition des ABGB verlangt sozusagen als Zweck der Ehe die Kinderzeugung. Jeder freut sich, wenn es Kinder gibt, aber real ist das nicht der einzige Zweck. Niemand verwehrt einem älteren Ehe­paar die Heirat, wenn eine Kinderzeugung auch gar nicht mehr möglich wäre.

Ich glaube daher, dass wir eine zeitgerechte Ehedefinition brauchen, dass es nach 200 Jahren Zeit ist, über eine bessere Definition nachzudenken. Das haben wir getan, ich möchte das mit drei Sätzen umreißen. Es geht primär um eine Vertrauens­beziehung und um eine umfassende Partnerschaft auf Dauer – was gibt es Schöneres, als wenn zwei Menschen das füreinander eingehen wollen, egal, welchen Geschlechts, und egal, mit welcher Motivation?

Diese Ehedefinition-Neu wäre sinnvoll. Aber es ist ja nicht mit der Ehedefinition getan, sondern wir brauchen auch eine umfassende Reform des Scheidungsrechts. Wir müssen in Wirklichkeit weg von der Verschuldensscheidung, hin zur Zerrüttungs­schei­dung. Es kann nicht sein, dass wir per Gesetz Menschen in zerrüttende, ruinöse Ehe-Rosenkriege treiben, die niemandem nützen.

Insofern gibt es, wie ich meine, zwei Reformschritte: Das eine ist eine neue Ehede­finition, und das Zweite ist eine Reform des Scheidungsrechts. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

2.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


2.30.36

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes darf ich unserem Kollegen Hubert Kuzdas herzlich zu seinem heutigen 50. Geburtstag gratulieren. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Nun zu meinem eigentlichen Thema; Herr Kollege Steinhauser hat schon einiges vor­weg­genommen. Es ist richtig, die Lebensrealität ist anders geworden. Es gibt die verschiedensten Formen des Zusammenlebens. Wir haben einen ersten Schritt gesetzt mit der eingetragenen Partnerschaft, wobei es da aber in vielen Dingen keine Gleichstellung gibt.

Sicherlich muss auch die Frage gestellt werden, warum man nicht Partnerschaften, die Lebensgemeinschaften bilden, der Ehe gleichstellt. Wir leben heutzutage in einer ande­ren Realität und sollten uns daher auch von ideologischen Grenzen, die einige in diesem Hause sicher haben, entfernen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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