Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 122

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ebene und auch mit den Finanzministern ein Vorschlag entwickelt, ob man hier – das ist immer unser Vorschlag, den wir einbringen – zwischen Kreditgeschäft und Finanz­produkten wie Investment trennen soll. (Abg. Bucher: Ja, richtig!) Und man soll da auch unterschiedlich beurteilen, welcher Prozentsatz an Eigenmitteln daher dafür zur Unterlegung dieser Geschäfte notwendig ist. Das ist unser Vorschlag. (Abg. Bucher: Das habe ich noch nie gehört von Ihnen! Das war das erste Mal!)

Aber bitte, das ist eine gute Gelegenheit. Ihre Dringliche gibt mir die Gelegenheit, das offen anzusprechen. (Abg. Bucher: Gut, dass wir das machen, diese Dringliche!)

Das halte ich für eine wesentliche Frage, denn dass es eine bessere Kapitalisierung der Banken geben muss, darüber sind wir uns ja einig. Die Frage ist, ob man sie gleich behandeln soll oder ob man, weil sie auch ungleiche Tätigkeiten ausüben und unglei­che Risken eingehen, sie auch ungleich in diesem Punkt zu bewerten hat im Interesse auch Österreichs, das sehr wohl Banken hat, die in diesem Investmentgeschäft nicht so stark engagiert sind wie etwa die Deutsche Bank oder andere. Also das ist einer dieser wichtigen Punkte.

Jetzt muss ich aber Ihre Fragen beantworten, sonst komme ich nicht durch in der Zeit, sonst wird hier geläutet.

Zu den Fragen 4 bis 8:

Dieses sogenannte Non-Paper ist eine informelle Ideensammlung und natürlich kein Beschluss – das wissen Sie ja –, das im Umfeld des Wirtschafts- und Finanzausschus­ses entstanden ist und als ein Teil an Ideenfindung für den ECOFIN-Rat vorbereitet wurde.

Zu den Fragen 9 und 26:

Zur Hebelwirkung und Haftungsausweitung habe ich versucht, kurz zu referieren. 440 Milliarden € an Darlehen wurden vergeben. Die österreichische Garantie, wie Sie auch richtig gesagt haben, betrifft 21,6 Milliarden €. Die Haftungsausweitung ist derzeit nicht geplant, aber die bessere Ausnutzbarkeit. Wie das möglich sein wird, soll von den Finanzministern am Wochenende diskutiert werden, bis dahin auch in verschiedenen Telefonkonferenzen, etwa der Nationalbankvertreter.

Zu den Fragen 10 und 11:

Zur Abhaltung einer Volksabstimmung habe ich mich schon oft geäußert. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn es zu einem Reformvertrag kommt, der eine wesentliche Änderung, zum Beispiel eine Wirtschaftsregierung mit Abgabe von Kompetenzen an ei­ne zentrale Wirtschaftsregierung, zum Inhalt hat, wenn also ein derartiger neuer Ver­trag zustande kommen sollte – und man kann zur Stunde nicht ausschließen, dass je­mand diese Idee einbringt; und Sie wissen, dass ich es übernommen habe, meinen Koalitionspartner zu überzeugen, aber man ist ja dann eh von vornherein überzeugt, wenn ein großes Vertragswerk auf uns zukommt, vielleicht muss ich dann gar nicht überzeugen, vielleicht ist man dann sogar vor mir überzeugt oder gleichzeitig –, dann werden wir natürlich bei einer derartigen Frage, die Österreich so massiv betreffen wür­de, auch durch die Verfassungslage und durch die Veränderungen, prinzipiell einem Referendum positiv gegenüberstehen.

Zu den Fragen 12 und 13 betreffend Haushaltsüberwachung:

Hier sehe ich es tatsächlich so und bin dafür, dass Länder, wenn sie ein Budget im Parlament einbringen, so wie wir, sich durchaus auch der Prüfung stellen können. Ich bin dafür, dass das vorher oder gleichzeitig, wie immer das organisiert wird, von der Kommission geprüft wird. Ich habe da keine Sorge in Bezug auf Österreich. Wir kom­men sehr nahe dem Drei-Prozent-Ziel. Besser wäre es natürlich, wenn wir unter die drei Prozent kämen, denn dann wären wir nicht einmal in diesem Defizitverfahren.

 


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