Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll129. Sitzung / Seite 2

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15.29.40Beginn der Sitzung: 15.30 Uhr

Vorsitzender: Präsident Fritz Neugebauer.

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Präsident Fritz Neugebauer: Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Dr. Kräuter, Dr. Bartenstein, Mag. Donnerbauer, Durchschlag, Großruck, Hörl, Dr. Graf, Ing. Hofer, Kunasek, Linder, Mag. Musiol, Mag. Schwentner und Dr. Walser.

15.29.57Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 GOG auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortung: 9087/AB.

B. Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1498 d.B.),

Antrag 1716/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Anhebung des Wochengeldes für Unternehmerinnen;

Bautenausschuss:

Antrag 1714/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erleichterung der thermischen Sanierung von kommunalen Nicht-Wohn­bauten (WGG) und Geschäftsfeld der Wohnbaubanken;

Finanzausschuss:

Antrag 1715/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erleichterung der thermischen Sanierung von kommunalen Nicht-Wohn­bauten (WGG) und Geschäftsfeld der Wohnbaubanken;

Gesundheitsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Be­rufs­aus­bildungsgesetz geändert werden (Zahnärztliche Assistenz-Gesetz) (1499 d.B.);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 1717/A der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Agrarverfahrensgesetz geändert werden;

 


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