Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 24

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Ein weiterer Skandal ist, dass, obwohl diese Vorwürfe schon seit 1974 bekannt sind, in dieser Sache nichts unternommen wurde. Schon 1974 wurden diese unfassbaren Ent­wicklungen in den Kinderheimen von der ehemaligen SPÖ-Abgeordneten Irmtraut Karls­son in ihrem Bericht aufgezeigt, in welchem sie damals ausgeführt hat, dass 14 von damals 34 Wiener Kinderheimen Kindergefängnisse sind. So hat sie das damals be­zeichnet. Da wird noch einiges aufzuklären sein, denn man fragt sich natürlich: Wie kann es sein, dass, obwohl eine Abgeordnete schon 1974 auf diese Missstände auf­merksam gemacht hat, bisher nichts in dieser Sache unternommen wurde?

Aber hat man daraus gelernt? – Offenbar leider Gottes nicht, denn noch immer werden Kinderschänder in Österreich mit Samthandschuhen angefasst. Das sieht man bei­spielsweise am aktuellen Fall jenes verurteilten Kinderschänders, der sich an einem Kind über fünf Jahren lang vergriffen hat, aber nur eine Haftstrafe von zwei Jahren un­bedingt bekam. Da fragt man sich schon, in welchem Verhältnis da die Höhe der Strafe für Kinderschänder zur ihrer Tat steht. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass dieser Straftäter die Hälfte seiner Haftstrafe quasi mit elektronischen Fußfesseln zu Hause zu­gesprochen bekam. Das ist ein unfassbarer Skandal, der sich da aktuell in Österreich abspielt! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Dieser Kinderschänder durfte vergangenen Mittwoch das Gefängnis verlassen, obwohl das, was dieser Mann angerichtet hat, kein leichtes Vergehen ist, denn er hat sich über fünf Jahre lang an seiner Tochter ab ihrem neunten Lebensjahr vergriffen, seine Toch­ter sexuell missbraucht und misshandelt. Weiters tauchte er in einem Wiener Park splitternackt auf und setzte sich dort zu Kindern. Außerdem belästigte er auch noch seine Stieftochter sexuell. Dass ein solcher Mensch nur zu zwei Jahren Haft verurteilt wird, ist an sich schon ungeheuerlich, das kann kein Bürger in Österreich verstehen und versteht auch keiner, das ist unverständlich (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten des BZÖ), dass dieser Straftäter aber dann auch noch nach einem Jahr Haft das zweite Jahr seiner Haft mit einer elektronischen Fußfessel zuhause verbringen darf, ist absolut unbegreiflich.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Abgeordneten Christian Lausch bedanken, der diesen Fall aufgedeckt und an die Medien weitergeleitet hat, denn es ist wichtig, dass solche Fälle nicht unter der Decke gehalten werden. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Fall zeigt auf, wie man mit Sexualstraftätern in unserem Land umgeht – und das muss abgestellt werden! (Beifall bei der FPÖ.) Die Justizministerin und ihre Spitzenbe­amten versuchen schon seit Wochen, Ausreden für die Entlassung dieses Kinder­schänders per Fußfessel zu finden, aber da kann es keine Ausreden geben.

Ich möchte an dieser Stelle auf eine bindende Ausschussfeststellung hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz über den elektronisch überwachten Hausarrest ein­stimmig, also von allen Parteien in diesem Haus, beschlossen wurde. Diese Feststel­lung sagt aus, dass die elektronische Aufsicht für Personen, die eine Straftat gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung begangen haben, nur in seltenen Fällen, wenn über­haupt, in Betracht zu ziehen ist. In allen Fällen sind die Interessen der Opfer zu berück­sichtigen und ist im Sinne der Generalprävention vorzugehen. Aber genau das ist in diesem Fall eindeutig nicht befolgt worden!

Diese Ausschussfeststellung wurde eben im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt, und die Frau Minister soll sich da, bitte, nicht auf ihre Beamten ausreden, wie sie das bis jetzt getan hat, sondern endlich per Ministerentscheid handeln.

Es liegt an Ihnen, Frau Justizminister Karl, hier tätig zu werden! (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Sie haben alle Mittel in der Hand, um die Entlassung dieses Kinderschän­ders rückgängig zu machen. Sie können, Frau Ministerin, diese Ausschussfeststellung


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