Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 25

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nicht so einfach vom Tisch wischen, diese ist immerhin im Justizausschuss von allen Parteien beschlossen worden, und die sollten Sie befolgen und auch tätig werden.

Dass ein Kinderschänder per Fußfessel das Gefängnis vorzeitig verlassen kann, ist ja an sich schon ein furchtbares und völlig falsches Signal. Man muss sich da fragen: Was ist das für ein Signal? – Wir diskutieren ja schon seit Jahren die Strafrahmen bei unterschiedlichen Delikten hier im Hohen Haus, und es wurde gerade von der freiheitli­chen Fraktion, aber auch von anderen Oppositionsparteien immer wieder gefragt: Wel­che Signale werden da gesetzt?

Wer sich an den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, nämlich unseren Kin­dern, vergreift, wer sich an Kindern vergeht, der kann doch nicht solch ungeheuerlich minimale Strafen erhalten! Das ist etwas, wo man wirklich kein Verständnis haben kann. Der muss, wenn er entlassen werden sollte, auch weiterhin permanent unter Be­obachtung stehen, damit von ihm nicht wieder solche Taten begangen werden können. Wir wissen ja aus verschiedenen Statistiken und Bewertungen, dass leider viele Täter in diesem Bereich rückfällig werden. Die Opfer solcher Täter leiden lebenslang an den seelischen Verwundungen, die ihnen zugefügt worden sind. Es darf keine falsche Milde gegen solche Täter geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Freiheitlichen haben in der laufenden Legislaturperiode sechs Entschließungsan­träge eingebracht, in denen sie Verschärfungen im Bereich des Strafrechts bei Kindes­missbrauch gefordert haben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bei besonders schwe­ren Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für Personen, die Unmündige zum Bei­schlaf gezwungen haben, zu verhängen. Solche Taten zerstören das Leben der betrof­fenen Kinder oft völlig, diese Opfer leiden ein Leben lang darunter, und es kann nicht sein, dass die Täter dafür nur kurz ins Gefängnis müssen und danach nicht selten ihre widerwärtigen Verbrechen wiederholen.

Ich gebe zu, ich begreife so etwas nicht! Was muss in einem Menschen vorgehen, der zu solchen unglaublichen Taten überhaupt fähig ist, der sich an Kindern vergeht, der auf Kinder, auf die Schwächsten unserer Gesellschaft, einprügelt und diese auch se­xuell missbraucht? Da fragt sich jeder Mensch: Was ist das für ein Ungeheuer? So ein Ungeheuer will man auch gar nicht begreifen, aber ich will zumindest, dass solche Un­geheuer nicht frei in unserer Gesellschaft herumlaufen können (Beifall bei der FPÖ) und dass es so eine Milde für sie in der Strafgesetzgebung gibt.

Ich will, dass solche Bestien die volle Härte des Gesetzes trifft. Wer sich an wehrlosen Kindern vergreift, der verdient es nicht, ein akzeptierter Teil unserer Gesellschaft zu sein, der verdient es nicht, das man ihm die Möglichkeit gibt, permanent irgendwelche Begründungen dafür anzuführen, warum er solch eine Bestie geworden ist. Man hat dafür Sorge zu tragen, dass solche Personen zum Schutz unserer Jüngsten auf schnellstem Wege aus dem Verkehr gezogen werden, ja auch nachhaltig aus dem Verkehr gezogen werden. Solche Leute gehören weggesperrt, und wenn es die Schwere des Falles erfordert, auch lebenslänglich weggesperrt!

Wir erleben in diesen Bereichen immer wieder Dinge, durch unterschiedliche Fälle be­legt, die einem den Eindruck vermitteln, dass es ein gewisses Netzwerk in Österreich gibt, wo man Verständnis für Kindesmissbrauch hat. Und genau das kann es nicht sein! Es gehört dieser Bereich endlich einmal durchforstet. So sind auch bei den Ju­gendanwaltschaften die Mitarbeiter immer wieder – ich sage: durchaus kritisch – ins Vi­sier zu nehmen, denn wir müssen in diesem Bereich wirklich alles tun, um unsere Kin­der zu schützen. Es kann nicht sein, dass man, wenn Fälle auftauchen, wo in Jugend­heimen, in unterschiedlichsten Bereichen Grausamkeiten passiert sind, dann nicht be­reit ist, das voll und restlos aufzuklären. Da muss einiges noch verbessert werden, auch von der Gesetzgebung her verbessert werden, denn man hat den Eindruck, dass es nicht so ist, dass der Opferschutz an vorderster Stelle steht, sondern dass man ei-


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