Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 26

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nen gewissen Täterschutz in diesem Land lebt, ein gewisses Verständnis für solche Bestien hat. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Wir haben kein Verständnis für solche Bestien, wir wollen unsere Kinder geschützt wissen! Und wir verlangen von Ihnen, Frau Justizminister, dass Sie in dem einen kon­kreten Fall dafür Sorge tragen, dass dieser Täter wieder in Haft genommen wird. Und wir verlangen von Ihnen, dafür zu sorgen, dass nicht so eine Milde vom Gesetz her be­stehen kann, wie das aktuell der Fall ist. Wir fordern, dass alle Fälle restlos aufgeklärt werden und wir auch bei den Gesetzen endlich nachjustieren, denn es ist höchst an der Zeit. Es erwartet jeder Bürger von uns, dass wir da endlich entsprechende Verbes­serungen vornehmen.

Frau Justizminister, ich ersuche Sie eindringlichst, denn das liegt in unser aller Verant­wortung – und ich bin davon überzeugt, dass Sie da auch kein Verständnis haben, wenn so ein Fall auftritt, aber vielleicht haben Sie nicht die Information gehabt oder sind zu spät informiert worden; das kann ja alles möglich sein. Aber Sie haben es in der Hand, jetzt im Nachhinein da tätig zu werden und kraft Ihrer Funktion, kraft Ihres Amtes dafür Sorge zu tragen, dass dieser Täter wieder in Haft genommen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

9.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


9.17.13

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Aktuelle Stunde unter­streicht ja die Wichtigkeit des Kinderschutzpaketes, das auf meine Initiative letzte Wo­che im Ministerrat beschlossen worden ist. Mit diesem Paket werden wir noch mehr Sicherheit für Kinder schaffen, und ich bekenne mich tatsächlich uneingeschränkt zu meiner Verantwortung, die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor gewalttätigen und sexuellen Übergriffen zu schützen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Neben der Aufklärung, dass physische Gewalt weder legal ist noch ein sinnvolles Er­ziehungsmittel darstellt, muss auch das Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und vor allem auch abschreckende Sanktionen vorsehen.

Hohes Haus! Allein im Jahr 2010 gelangten insgesamt 522 Fälle einer Körperverletzung gegen ein unmündiges Opfer zur Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kin­der sogar jünger als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen wegen schwerem beziehungsweise sexuellem Missbrauch von Unmündigen. Die Dunkelziffer liegt in die­sem Bereich natürlich noch um vieles höher. Es bedarf daher klarerweise Maßnahmen, die einerseits das Unrecht solcher Übergriffe auf Kinder deutlicher machen und ande­rerseits die Strafverfolgung stärken. Ich bin daher froh, dass wir uns schon im nächsten Justizausschuss am 22. November 2011 mit einer Vorlage beschäftigen können, durch die sowohl der strafrechtliche Schutz vor Gewalt und Missbrauch verstärkt wird, als auch neuen Gefahren für Kinder und Jugendliche entgegengewirkt werden kann. So will ich mit der Einführung beziehungsweise Erhöhung der Mindeststrafen bei Gewalt­delikten sicherstellen, dass Gewalt gegen Kinder keine Toleranzgrenze kennt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Bei Gewaltdelikten gegen Kinder, bei denen derzeit noch keine Mindeststrafe vorgese­hen ist, soll es daher künftig eine Mindeststrafe geben. Dort, wo heute schon Mindest­strafen bestehen (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, drei Monate!), sollen diese Mindeststra­fen angehoben werden. Außerdem wird die Möglichkeit der Verhängung einer alternati-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite