Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 34

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dalisieren, Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, haben Sie vor einem Jahr mit be­schlossen, nämlich die Rahmenbedingungen, wann der elektronische Hausarrest an­zuwenden ist. (Abg. Strache: Die Ausschussfeststellung verhindert ja genau so einen Missbrauch, wie die Frau Justizministerin !)

Kollege Strache sagt, es gäbe eine Ausschussfeststellung. Das stimmt, aber: Jeder Jungabgeordnete lernt, dass eine Ausschussfeststellung den Inhalt eines Gesetzes nicht verändern kann. Die Rahmenbedingungen sind im Gesetz festgeschrieben. Die Ausschussfeststellung dient zur Interpretation. In der Ausschussfeststellung steht drin­nen: „nur in seltenen Fällen“. Dafür ist für den Einzelfall nichts zu gewinnen. Wenn Sie wollen hätten, dass Sexualstraftäter nicht durch den elektronischen Hausarrest aus den Gefängnissen kommen können, dann hätten Sie das damals deutlich sagen müs­sen (Abg. Strache: Das haben wir gesagt! Das haben wir gesagt!) und dann hätten Sie dem Gesetzestext nicht zustimmen dürfen. (Beifall bei den Grünen.) Das haben Sie aber getan, und damit skandalisieren Sie etwas, was Sie mit zu verantworten haben.

Punkt zwei: Ich habe mir genau angeschaut, was Sie damals getan haben. Ich habe mir eigentlich erwartet, dass es zumindest einen Abänderungsantrag der FPÖ gegeben hätte. Einen solchen hat es aber nicht gegeben: Kein Abänderungsantrag, der die Rah­menbedingungen dieses Gesetzes hätte verändern sollen! – Ich sage Ihnen etwas: Sie waren entweder naiv, weil Sie geglaubt haben, mit der Ausschussfeststellung lässt sich das verhindern, faul, oder Sie haben sich nicht interessiert. So schaut es aus!

Jetzt haben Sie ein Thema gefunden, wo Sie skandalisieren und auf Emotionen set­zen. (Abg. Strache: Also Sie betreiben wirklich Täterschutz! Ihnen sind die Täter wirk­lich ans Herz gewachsen, habe ich den Eindruck!) Das ist aber unseriös, und man merkt, dass bei der FPÖ der Kinderschutz nicht gut aufgehoben ist. (Abg. Strache: Sie sind wirklich der Täterschützer! Der Täterschützer par excellence, der da draußen steht!)

Aber das Gleiche ist dann der Fall beim Thema Wilhelminenberg. (Abg. Stra­che:  Cohn-Bendit, der sich an Kindern vergriffen hat!) Ich kann mich noch gut erin­nern, meine Damen und Herren, wie wir vor eineinhalb Jahren hier die Missbrauchsfäl­le und die sexuelle Gewalt in den Einrichtungen der kirchlichen Institutionen diskutiert haben (Abg. Strache: Der Geist von Cohn-Bendit begleitet Sie permanent!) und wir schon damals eine staatliche Aufklärung gefordert haben für sexuelle Gewalt in kirchli­chen Institutionen, aber auch in Heimen. Da ist von Ihnen gar nichts gekommen außer Hohn und Spott. Ich kann mich genau erinnern: Keine Unterstützung! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt, eineinhalb Jahre später, wachen Sie auf und thematisieren den Wilhelminenberg. Ich hätte mir damals Ihre Unterstützung gewünscht – einer der seltenen Fälle übrigens, wo ich mir die Unterstützung der FPÖ gewünscht hätte –, aber einsam bin ich hier ge­standen (ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ) und habe für eine staatliche Kommission plädiert. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, zum vorliegenden Fall: Es ist auch falsch, wenn man be­hauptet, dass dieser Sexualstraftäter jetzt in Freiheit herumlaufen würde. Der elektroni­sche Hausarrest kennt klare Auflagen. Unter ganz bestimmten Bedingungen kann man herauskommen, unter anderem eine Gefährlichkeitsprognose – und im vorliegenden Fall hat die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter den elektronischen Hausarrest für zulässig angesehen. Wenn Sie an diesem Attest, an diesem Gutachten zweifeln, dann gehen Sie heraus und erklären Sie, warum Sie zweifeln! Hier bleiben Sie aber jedes Argument schuldig.

Aber nun, Frau Justizministerin, zu Ihnen: So leicht, wie Sie es sich machen, kann man es sich auch nicht machen! Sie versuchen, irgendwo dahinzuschwimmen. Also stehen Sie jetzt hinter der Entscheidung Ihrer Beamten, oder stehen Sie nicht dahinter? Das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite