Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 36

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mit vorsätzlichem physischem Mord. Das ist es letztendlich das, was wir verlangen! Le­benslange Folgen! Die Opfer sind traumatisiert, die Opfer haben lebenslange Folgen – aber die Täter nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin, noch ein paar Zahlen, weil Sie von null Toleranz gesprochen haben und gesagt haben, es dürfe keine Toleranz gegenüber Sexualstraftätern geben: Zwi­schen 2006 und 2010 – da geht es jetzt gar nicht um die Fußfessel, sondern um die Zahlen insgesamt – wurden 464 Sexualstraftäter vorzeitig bedingt entlassen. Davon wurden 29 wieder rückfällig! – Jetzt können Sie sagen: Ist eh nicht viel. – 29 weitere Schicksale in Familien. 29 weitere Kinder, die sexuell missbraucht worden sind, haben Ih­nen das zu verdanken und einer Justiz, die Sexualstraftäter völlig unbegründet – und ich sage das dazu: ohne Grund! – vorzeitig bedingt entlässt. Das ist falsch verstandene Toleranz, die wir da sehen, Frau Ministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Oder eine zweite Zahl: Im Jahr 2006 wurden 570 Verurteilungen wegen Sexualdelikten ausgesprochen. Bis zum Jahr 2010 wurden von diesen 570 Sexualstraftätern 22 Pro­zent wieder verurteilt, Frau Ministerin. Wieder verurteilt! Und jetzt stellen Sie sich hier­her und irgendeine Hinterbänklerin von der SPÖ mit gefalteten Händen sagt, man muss die Menschen therapieren, man muss ihnen eine zweite Chance geben. – Wer gibt denn den Opfern eine zweite Chance, Frau Ministerin? Niemand gibt Ihnen eine zweite Chance! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir machen seit Jahren – seit Jahren! – Vorschläge, und es sind schon mehrere Jus­tizminister auf Ihrem Platz gesessen und haben sie nicht umgesetzt. Und wenn Sie heute herauskommen und meinen, das, was Sie da auf den Tisch gelegt haben, bewir­ke irgendetwas, dann sage ich Ihnen: Es bewirkt gar nichts, solange Sie im Strafge­setzbuch nicht einmal die Kinder als besonders schützenswerte Gruppe verstehen, wie das in anderen Bereichen der Fall ist! Dass es im Strafgesetzbuch eine Unterschei­dung gibt – und die existiert! – zwischen § 206 und 207 – Frau Ministerin, schauen Sie sich das einmal an! –: „sexueller Missbrauch von Unmündigen“ und „schwerer sexuel­ler Missbrauch von Unmündigen“, ist ja an sich schon ein Skandal. Wir sind der Mei­nung, dass jeder sexuelle Missbrauch an Minderjährigen schwer ist – und nicht leicht und nicht mittel – und daher auch schwer geahndet werden muss, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Genauso wie der § 92 – Quälen von Unmündigen –: Schauen Sie sich das einmal an! Es ist doch ein Skandal, dass Quälen von Unmündigen mit Todesfolge als Höchststra­fe nicht „lebenslänglich“ hat, sondern zehn Jahre, Frau Ministerin! Zehn Jahre Höchst­strafe, wenn heute ein Unmündiger oder sogar ein Behinderter zu Tode gequält wird – das ist doch ein Skandal in unserer Strafgesetzgebung, den auch Sie zu verantworten haben!

Deswegen sagen wir hier: Kein Pardon für Kinderschänder! Jawohl, es gibt rund 20 000 Fälle, und es gibt noch viel mehr im Bereich der Dunkelziffer, und daher brau­chen wir auch eine Anzeigepflicht. Schluss mit dem Wegschauen! Anzeigenpflicht! Wer nicht anzeigt, macht sich auch strafbar (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ), auch das müssen wir endlich einmal definieren. Es darf keine Verjährung geben, es muss eine Verdoppelung der Strafrahmen geben!

Frau Minister, da haben Sie sehr, sehr viel zu tun. Was Sie auf den Tisch gelegt ha­ben, ist ein erster, winziger Schritt, aber keine Reform, keine Abschreckung. Sie haben hier sehr viel zu tun, und wir fordern das von Ihnen dringendst ein! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. – Bitte.

 


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