Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 38

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ist das jetzt herausgekommen und soll nun als Züchtigungsmaßnahme, die in Ordnung ist, dargestellt werden.

Wenn so etwas stattfindet, meine Damen und Herren, dann ist es unsere Verpflichtung, das auch offenzulegen. Die Privatheit hört bei Gewalt nicht an der Grenze auf. Wenn wir aus der Nachbarwohnung Geräusche vernehmen – ich weiß, es ist unangenehm, und viele von uns haben Hemmungen –, sind wir es den Kindern schuldig, sind wir es der Gesellschaft schuldig, dass diese Fälle aufgezeigt werden. Es gibt viele Einrichtun­gen, Jugendschutzeinrichtungen, wo man seine Wahrnehmungen bekannt geben kann, wo sehr sorgsam damit umgegangen wird. Die Kinder können dann aus der Fa­milie herausgenommen und geschützt werden. Das ist es, was notwendig ist! (Beifall der Abg. Mag. Wurm.)

Wir werden nichts dadurch gewinnen, wenn wir die Strafen verdoppeln, verdreifachen, sondern wir müssen sie effizienter machen. Und effizienter werden sie dann, wenn es zu mehr Verurteilungen dort kommt, wo strafbare Handlungen stattgefunden haben. Nur 5 bis 10 Prozent der Fälle vor Gericht zu bringen (Abg. Mag. Stadler: Wenn die Staatsanwaltschaften wegschauen?!), meine Damen und Herren, ist zu wenig! Es kommt leider Gottes auch vor – und daran müssen wir arbeiten –, dass der eine oder andere Fall aufgezeigt wird, an die Staatsanwaltschaft, an die Polizei herangetragen wird, dann aber eingestellt wird, und kein Mensch weiß eigentlich wirklich warum.

Das ist ein gesellschaftliches Problem, an dem wir arbeiten müssen. Ich glaube, es ist nicht einfach so, dass man sagen kann, die Justiz soll etwas machen, wir müssen nur die Strafen erhöhen. Damit sind leider nicht alle Probleme geklärt, sonst gäbe es bei­spielsweise in Amerika überhaupt keine Gewalttaten. Dort gibt es die Todesstrafe, und es funktioniert nicht. Die gesellschaftliche Befasstheit, das heißt, das Sich-Kümmern um Kinder, womit jeder Einzelne von uns sich befassen muss, das ist das, was wir not­wendig brauchen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu werden eindeutig verbessert. Wie die Frau Ministerin bereits gesagt hat, wird etwa in Zukunft schon die Anbahnung von Se­xualkontakten durch das Internet, Stichwort Cyber-Grooming, was immer wieder statt­findet, strafbar sein. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das schaue ich mir an!) Das heißt, es wird einen Korridor geben, den man vor die Kinder hinstellt. Auch Zwangsehen im Ausland werden in Österreich verfolgt werden, meine Damen und Herren! (Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.) Das heißt, wir werden zukünftig in Österreich Delikte ahnden, die im Ausland stattgefunden haben, wenn sie von Österreichern oder in Ös­terreich ansässigen Personen begangen worden sind.

Das ist eine effiziente Weiterentwicklung, und daher, Frau Minister, meine ich, wir sind hier auf einem guten Weg! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Steibl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.03.33

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich die Aussage unserer Bundesministerin Beatrix Karl unterstreichen, die gesagt hat: Bei Gewalt gegen Kinder darf es keine Toleranz geben. Bereits jeder Versuch muss im Keim erstickt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Wer die Schwäche und Unschuld von Kindern ausnützt, der wird künftig einer harten Strafe nicht entgehen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Künftig! – Abg. Mag. Stadler: Wann ist „künftig“? – Abg. Strache: Aber bis heute schon offensichtlich! Bis heute permanent!) Ich denke, das ist ein wichtiger Ansatz.

 


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