Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 100

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Erfinder von Schuldenregeln, von Schuldenbremse? Ich kann es Ihnen sagen. Wir ha­ben uns aus verschiedensten Gründen und nach längerer Diskussion, nach Abwägen der Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorschläge, die es gegeben hat, für eine entschieden, die sich schon bewährt hat, nämlich die Regel im deutschen Recht, also die deutsche Schuldenbremsenregel, und wir haben uns entschlossen, diese Version zu übernehmen, weil die der sogenannte Markt kennt, weil es Vertrauen in diese gibt.

Und die Frage der Vaterschaft, wer das erfunden hat, kann ich Ihnen auch beantwor­ten. Es war der sozialdemokratische Finanzminister Peer Steinbrück, der diese Schul­denregel erfunden hat, bei der es um Einnahmen und Ausgaben geht. Es geht nämlich beim Defizit oder bei der Frage der Verschuldung natürlich immer um den Saldo aus diesen beiden Positionen – Kollege Stadler hat es vorhin auch erwähnt –, es geht um strukturelles Defizit, es geht um konjunkturelles Defizit, und es geht um eines, worüber es immer wieder Diskussionen und manchmal auch Kritik gegeben hat, nämlich dass die Länder nicht die gleichen Haushaltsregeln haben wie der Bund.

Das Haushaltsrecht des Bundes – das wurde in der Diskussion der letzten Wochen oft auch gesagt – ist eines, das international auch als Best-Practice-Beispiel gilt. Mitarbei­ter des Finanzministeriums sind ab und zu in anderen Staaten unterwegs und eingela­den, um das zu erläutern, weil es sozusagen eine Vorbildfunktion hat. Was wir jetzt mit den Schuldenregeln machen, ist, dieses hervorragende Haushaltsrecht zu ergänzen und gleichzeitig festzulegen, dass die Länder auch ein entsprechendes Haushaltsrecht nach den gleichen Kriterien wie der Bund zu erlassen haben.

Ich sage noch etwas dazu, weil Sie vorhin quasi dieses Bund-Länder-Dilemma be­schrieben haben. Wir haben vor einigen Wochen eine große Runde gehabt – Bundes­kanzler, Vizekanzler, einige Vertreter der Bundesregierung plus die Länder – und ha­ben uns da auf einige ganz große Dinge geeinigt. Das sind Verwaltungsreformprojekte der großen Art: Bundesamt für Asyl und Migration, Verwaltungsgerichtsbarkeit und so weiter. Die werden im heurigen Jahr noch in den Ministerrat kommen und dann hof­fentlich nächstes Jahr hier beschlossen.

Es ist vom Kollegen Gradauer hier und auch im Ausschuss schon kritisiert worden, dass das Budgetbegleitgesetz, das ja eigentlich das Thema der jetzigen Diskussion ge­wesen wäre und ansatzweise auch war, heuer so dünn ist. Im letzten Jahr, kann ich mich erinnern, war die Kritik, dass es so dick war, so umfangreich war. Ich kann das aufklären. Dass es heuer dünner ist, weniger Artikel hat als im letzten Jahr, hat schlicht und einfach damit zu tun, dass viele Bestimmungen, die wir im letzten Jahr vereinbart haben, heuer und auch in den Folgejahren natürlich weiter gelten und daher nicht neu geregelt werden mussten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir werden auch in den nächsten Monaten intensiv an weiteren Punkten arbeiten, die so im Großen als Verwaltungsreform bezeichnet werden können. Das ist halt zu einem Schlagwort geworden, wo immer mit vielen großen Beträgen herumgeschmissen wird, ohne dass im Detail gesagt wird, was darunter zu verstehen ist. Bei dem, was wir im letzten Budgetbegleitgesetz, 2011, gemacht haben, waren viele Punkte enthalten, die klein und unspektakulär waren, aber dauerhafte Wirkung haben. Und diesen Weg wer­den wir weitergehen.

Ein Vorwurf war noch: Planlosigkeit. – Wenn man sich anschaut, wie wir im interna­tionalen Vergleich dastehen, in einer extrem schwierigen Situation, in einer Situation, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg in dieser Dramatik und Dimension noch nicht ge­geben hat, dann sage ich nur: Der Vergleich macht sicher. Und das ist sozusagen die beste Erklärung, dass nicht Planlosigkeit stattgefunden hat.

Ich kann nur sagen, ich hoffe, dass das Schlechtreden dieses Landes, das manchmal stattfindet, nicht zu einer Self-fulfilling Prophecy wird, und ich hoffe, dass wir gemein-


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