Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 127

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Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen auch noch einmal – ich hätte diesen Begriff nicht bemüht, wenn Sie ihn nicht bemüht hätten – den „kleinen Mann“ vor Augen füh­ren, und damit komme ich auch schon zu Ihrem Antrag und zum „kleinen Mann“, zur „kleinen Frau“, für die Sie sich, wie Sie sagen, einsetzen.

Das Familienentlastungspaket 2008, das zu einer angeblichen Familienentlastung im steuerlichen Bereich geführt hat, hat eben genau diesen „kleinen Mann“ und diese „kleine Frau“ nicht umfasst. Wenn wir zum Beispiel von der Absetzbarkeit der Kinder­betreuung sprechen, dann wissen Sie ganz genau, dass nur jene Menschen diese ab­setzen können, die überhaupt so viel verdienen, dass sie Steuern zahlen, und auch nur jene Menschen Kinderbetreuung absetzen können, die überhaupt einen Kinderbetreu­ungsplatz haben.

Es fehlen Tausende Plätze, und es fehlen vor allem Tausende Plätze für jene Men­schen, die diese dringend bräuchten, damit sie einer Tätigkeit nachgehen können, um eben nicht an der Armutsschwelle oder unterhalb der Armutsschwelle zu leben. Und die sind ganz weit weg davon, Kinderbetreuung absetzen zu können. Also hier vom „kleinen Mann“ und von der „kleinen Frau“ zu sprechen, ist gegenüber diesen „kleinen Männern und Frauen“ ein absoluter Hohn.

Was ist der Status quo? – Man kann das eben absetzen, aber es gibt hier eine große Unsicherheit. Der unabhängige Finanzsenat hat eben vor Kurzem eine Entscheidung getroffen, in der er ganz klar davon gesprochen hat, dass die sogenannten Oma- und Opa-Kurse eben nicht den Qualitätskriterien von Kinderbetreuung entsprechen. Es gibt totale Unklarheit, welcher Kurs, welche Ferienbetreuung absetzbar ist oder nicht. Das kann doch wohl nicht in unserem Sinn sein.

Was dadurch erstmals auch ausgelöst wurde – und hier im Parlament im Rahmen der Thematik Kinderbetreuung von uns schon lange eingefordert wird –, ist die Frage der Qualitätsdiskussion: Was bedeutet überhaupt Qualität in der Kinderbetreuung? – Das bedeutet nicht nur einfach aufbewahren, sondern das bedeutet auch, Rahmenbedin­gungen zu finanzieren, die hier eben Bildung möglich machen. Und die sind in all die­sen Bereichen nicht gegeben.

Daher wollen wir etwas ganz anderes. Wir sagen, jedes Kind ab dem ersten Lebens­jahr hat einen Anspruch auf einen Platz: in einer Krippe, in einem Kindergarten, in einer Bildungseinrichtung, bei einer Tagesmutter – und das ist von der öffentlichen Hand zu finanzieren, und zwar nicht von den Gemeinden und nicht von den Ländern alleine, sondern hier muss der Bund ganz klar einspringen und Gelder zur Verfügung stellen, und zwar nicht nur die 10 Millionen, die wir heuer hergegeben haben, und nicht nur die 15 Millionen für die nächsten Jahre, sondern weitaus mehr, damit jedes Kind einen An­spruch auf diesen Platz hat.

Dann erübrigt sich auch die Diskussion rund um die Frage: Was ist absetzbar und was nicht? Wenn nämlich jedes Kind einen Anspruch hat, dann bedeutet das auch, dass diese Plätze nichts kosten dürfen – sprich: es sind Gratisplätze –, und dann bedeutet das auch, dass alle – wurscht, ob ihre Eltern so viel verdienen, dass sie Steuern zah­len, oder so wenig verdienen, dass sie darunter fallen – dort Bildung erhalten. Und dann erübrigt sich die Diskussion über die Absetzbarkeit, weil man da keine Kosten mehr hat.

Vor diesem Hintergrund mein Appell: Setzen wir endlich den Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr um, und halten wir uns nicht mit Steuerdiskussionen auf! (Beifall bei den Grünen.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


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