Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 128

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14.51.17

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn möchte ich auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Winter eingehen. Ich glaube, Frau Abgeordnete, Sie unterliegen hier einem Missverständnis. Ich darf Ihnen sagen, dass Kinderbetreuungszeiten in der Pen­sionsversicherung bis zu maximal vier Jahren angerechnet werden. Also ich denke mir, da dürfte sich bei Ihnen irgendwo eine Informationslücke eingeschlichen haben. – Das nur zu den Pensionen und zur Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zum Bericht an sich. Der Bericht wird – und das wurde ja schon erwähnt – alle zwei Jahre vorgelegt und ist ein gutes Werkzeug in die Richtung hin, dort weiterzuar­beiten, um ganz einfach gemeinsam die Benachteiligung von Frauen in Österreich zu bekämpfen. Ich darf mit Stolz feststellen, dass das IHS der Bundesregierung – und so­mit Ihnen, Frau Bundesministerin – ein gutes Zeugnis ausgestellt hat. Es zeigt deutlich, dass sich die Situation der Frauen in Österreich verbessert hat.

Nichtsdestotrotz ist es notwendig, in vielerlei Hinsicht weiter aktiv und tätig zu sein, ins­besondere dann Maßnahmen zu setzen, wenn es sich um den Bereich des Arbeits­marktes, der Berufstätigkeit und der Beseitigung von Hemmnissen, die einer durchge­henden Berufstätigkeit von Frauen entgegenstehen, handelt.

Sie haben in der letzten Zeit, Frau Bundesministerin, sehr gute Ansätze und sehr gute Gesetze umgesetzt. Ich darf daran erinnern, dass es zu einem Gesetz kam, das zu einer Offenlegung der Einkommen verpflichtet, und ich darf auch daran erinnern, dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass sich Frauen auch verstärkt in höheren Positionen wiederfinden. Auch das wird einen ganz gewaltigen Beitrag dazu leisten, die Einkom­mensunterschiede, aber auch die weiteren Unterschiede im Zusammenhang mit dem Einkommen – bei den Pensionen, bei den Arbeitslosengeldern – zu beseitigen.

Ganz besonders freut es mich auch als Gewerkschafterin, dass es insbesondere auch auf Ihr Drängen, Frau Bundesministerin, gelungen ist, dass die Sozialpartner gemein­sam mit der Industriellenvereinigung einen Arbeitsplan im Zusammenhang mit dem na­tionalen Arbeitsplan zur Gleichstellung erarbeitet haben. Dieser umfangreiche Plan, dieses Übereinkommen, aktiv auf die Beseitigung der Diskriminierungen von Frauen in der Arbeitswelt hinzuwirken, umfasst 16 Punkte, die schwerpunktmäßig zum Beispiel bei der Berufsauswahl von Männern und Frauen ansetzen und bis hin zu Maßnahmen reichen, die dazu führen sollen, dass es zu einer stärkeren partnerschaftlichen Auftei­lung von Kinderbetreuungspflichten zwischen Männern und Frauen kommen wird, aber auch zu Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ich denke mir: Gute Maßnahmen, die dazu führen werden, Ihren guten Weg, den Sie beschreiten, Frau Bundesministerin, auch vonseiten der Sozialpartner zu unterstüt­zen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schittenhelm.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durch­schlag. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.30

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Gleichstellung von Mann und Frau sowie Chancengerechtigkeit stehen über allen drei zu behandelnden Anträgen. Zum Bericht der Bundesregierung über den Abbau der Benachteiligung von Frauen könnte man sehr flapsig sagen, wenn man schnell drüberliest: Im Westen nichts Neues!, oder: Eigentlich beackern wir seit hundert Jahren in etwa die gleichen Themen, die da sind:


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