Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 141

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Und diese Pilotprojekte knüpfen an Ihre Maßnahmen an! Diese Pilotprojekte sind be­reits auf Grundlage der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission so ange­dacht worden, und insofern fühle ich mich dem Auftrag des österreichischen Parla­ments verpflichtet und tue nicht mehr, als Sie schon im Jahr 2005 sozusagen mir be­ziehungsweise meinem Vorgänger anempfohlen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden zu Recht Reformen eingefordert. Ich versuche, diese Reformen auch durchzuführen. Es ist nicht immer angenehm – ich muss das aushalten, das ist keine Frage, aber ich stehe dazu. (Abg. Ing. Höbart: Sie sind auf dem Holzweg!) Und wir haben auch schon beim Tschad-Einsatz, um zum Ab­schluss dieses allgemeinen Teiles noch ein Symbol zu nennen, gesehen – wo auch sehr viele von Ihnen dagegen waren –, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, näm­lich, dass wir mit Profis und mit Milizsoldaten den Aufgaben des österreichischen Bun­desheeres nachkommen können. Und ich lasse mich von diesem Weg auch nicht ab­bringen.

Zu den Fragen. – Ich werde jede Frage einzeln beantworten.

Zur Frage 1:

Die Begründung für die Versetzung war amtswegig und war aus meiner Sicht in wich­tigem dienstlichen Interesse gegeben.

Zur Frage 2:

Die Verständigung über die Versetzung des Generals Entacher erfolgte mit Bescheid der Dienstbehörde am 24. August 2011.

Zur Frage 3, ob irgendwelche ressortfremden Personen in diese Entscheidung invol­viert gewesen sind, sage ich ein klares Nein. (Abg. Grosz: Häupl, Dichand, Rudas!)

Damit entfällt auch die Beantwortung der Frage 4.

Die Frage 5 ist ebenfalls in der Begründung für amtswegige Interessen zu sehen und war durch einen Vertrauensverlust von mir aus legitimiert.

Zur Frage 6:

Der Bescheid wurde am 24. August 2011 erlassen.

Zur Frage 7, wie lange das Ermittlungsverfahren dauerte:

Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Anträge auf Verlängerung der Frist zur Stel­lungnahme eingebracht, und diesen wurde auch stattgegeben. Somit wurden der Ver­fahrensverlauf und die Dauer des Verfahrens maßgeblich auch von den Einwendungen des Rechtsvertreters von General Entacher beeinflusst. Das Ermittlungsverfahren dau­erte daher bis Mitte August 2011. (Ruf: Ein Jahr!)

Zur Frage 8:

Nein. Das fällt in die Zuständigkeit der Dienstbehörde.

Zur Frage 9:

Diese entfällt aufgrund der Beantwortung der Frage 8.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Berufungskommission bestätigte, wie Sie ja wissen, den Vertrauensverlust – aus der Sicht dieser Kommission – nicht. Die Entscheidung der Kommission wird von mei­ner Seite – und das ist die Beantwortung der Frage 12 – zur Kenntnis genommen, und ich habe, wie Sie ja wissen, General Entacher auch wieder eingesetzt, auch per Minis­terweisung.

 


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