Und diese Pilotprojekte knüpfen an Ihre Maßnahmen an! Diese Pilotprojekte sind bereits auf Grundlage der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission so angedacht worden, und insofern fühle ich mich dem Auftrag des österreichischen Parlaments verpflichtet und tue nicht mehr, als Sie schon im Jahr 2005 sozusagen mir beziehungsweise meinem Vorgänger anempfohlen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es werden zu Recht Reformen eingefordert. Ich versuche, diese Reformen auch durchzuführen. Es ist nicht immer angenehm – ich muss das aushalten, das ist keine Frage, aber ich stehe dazu. (Abg. Ing. Höbart: Sie sind auf dem Holzweg!) Und wir haben auch schon beim Tschad-Einsatz, um zum Abschluss dieses allgemeinen Teiles noch ein Symbol zu nennen, gesehen – wo auch sehr viele von Ihnen dagegen waren –, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, nämlich, dass wir mit Profis und mit Milizsoldaten den Aufgaben des österreichischen Bundesheeres nachkommen können. Und ich lasse mich von diesem Weg auch nicht abbringen.
Zu den Fragen. – Ich werde jede Frage einzeln beantworten.
Zur Frage 1:
Die Begründung für die Versetzung war amtswegig und war aus meiner Sicht in wichtigem dienstlichen Interesse gegeben.
Zur Frage 2:
Die Verständigung über die Versetzung des Generals Entacher erfolgte mit Bescheid der Dienstbehörde am 24. August 2011.
Zur Frage 3, ob irgendwelche ressortfremden Personen in diese Entscheidung involviert gewesen sind, sage ich ein klares Nein. (Abg. Grosz: Häupl, Dichand, Rudas!)
Damit entfällt auch die Beantwortung der Frage 4.
Die Frage 5 ist ebenfalls in der Begründung für amtswegige Interessen zu sehen und war durch einen Vertrauensverlust von mir aus legitimiert.
Zur Frage 6:
Der Bescheid wurde am 24. August 2011 erlassen.
Zur Frage 7, wie lange das Ermittlungsverfahren dauerte:
Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Anträge auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme eingebracht, und diesen wurde auch stattgegeben. Somit wurden der Verfahrensverlauf und die Dauer des Verfahrens maßgeblich auch von den Einwendungen des Rechtsvertreters von General Entacher beeinflusst. Das Ermittlungsverfahren dauerte daher bis Mitte August 2011. (Ruf: Ein Jahr!)
Zur Frage 8:
Nein. Das fällt in die Zuständigkeit der Dienstbehörde.
Zur Frage 9:
Diese entfällt aufgrund der Beantwortung der Frage 8.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die Berufungskommission bestätigte, wie Sie ja wissen, den Vertrauensverlust – aus der Sicht dieser Kommission – nicht. Die Entscheidung der Kommission wird von meiner Seite – und das ist die Beantwortung der Frage 12 – zur Kenntnis genommen, und ich habe, wie Sie ja wissen, General Entacher auch wieder eingesetzt, auch per Ministerweisung.
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