mer, die Informationen zu Haltungsform und Herkunft gibt und eine komplette Rückverfolgbarkeit bis zum Legebetrieb gewährleistet. Die Code-Nummer auf dem Ei steht für das Haltungssystem (0=Bio-Freilandhaltung, 1=konventionelle Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Käfighaltung) – Herkunftsland (AT=Österreich) und die Herkunft (Legebetrieb mit Stallnummer; z.B. 0-AT-1234567 steht auf einem Bio-Ei aus Österreich, vom Legebetrieb mit der Nummer 1234567).
Für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) sowie in der Gastronomie gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht. Die KonsumentInnen können daher nicht erkennen, ob diese Produkte Eier aus Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung enthalten. Dies ist insofern von Bedeutung, als zwei Drittel der verwendeten Eier über Produkte wie Mehlspeisen, Mayonnaise oder Nudeln konsumiert werden.
Derzeit sind die KonsumentInnen in diesem Bereich auf eine freiwillige Kennzeichnung angewiesen. Heimische Bäuerinnen und Bauern befürchten, dass die Eierverarbeitungsindustrie billigere Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlicher produzierte Eier aus Boden-oder Freilandhaltung zu verwenden. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gibt sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit, sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung dahingehend geändert werden, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten und in der Gastronomie angeboten werden, verpflichtend angegeben werden müssen.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ab 1. Januar 2012 ein striktes Importverbot für Eier aus jenen EU-Staaten durchzusetzen, welche das Käfighaltungsverbot noch nicht umgesetzt haben.
Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, auf EU-Ebene Initiativen zu ergreifen, damit die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art ausgedehnt wird sowie die Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und deren Kennzeichnung zu fördern und zu stärken.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Den Grünen Bericht 2010 diskutieren wir heute, und da feiert sich die ÖVP als der große Sieger. Und der Bundesminister feiert sich selbst mit der Begründung, das Einkommen sei gestiegen. Die Realität ist vielmehr die: Wir haben 2010 ein Einkommen, das dem Einkommen von 2008 entspricht.
Stellen wir uns bitte einmal vor, irgendein Gewerkschaftspräsident würde verkünden, dass die Lohnerhöhung das Niveau von 2008 erreicht. Das ist de facto eine Kürzung.
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