Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nicht-Mitnahmepflicht des Führerscheines für Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 Kilometer vom dauernden Standort des Fahrzeuges.
Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Antrag der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lohfeyer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Jakob Auer wird sie später dabei ablösen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Mag. Lohfeyer und den Schriftführer Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet. Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.38 Uhr unterbrochen und um 20.43 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis wie folgt bekannt:
Abgegebene Stimmen: 158, davon „Ja“-Stimmen: 58, „Nein“-Stimmen: 100.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
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