Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 61

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Regierung zusammensitzen, nichts durchsetzen können gegen den Widerstand der Landeshauptleute, die auf ihren Pfründen und Privilegien sitzen und keinen Beitrag dazu leisten, dass wir endlich eine moderne Verwaltung, eine moderne Gesetzgebung bekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, wir reden heute über die Obersten Organe, und der Rechnungshof hat hiezu Vorschläge gemacht. Da haben alle gesagt: Das sind gute Vorschläge, wunderbar! Da gab es „Österreich-Gespräche“, wo die Klubobleute und der Bundeskanzler, der Vizekanzler diskutiert haben – die haben auch schon lange nicht mehr stattgefunden –, wo man das alles belobt hat. Aber umgesetzt ist bis heute nichts – außer: Die Landesverwaltungsgerichtshöfe werden jetzt umgesetzt, wobei wir nachher dann auch plötzlich mehr zahlen müssen für die Tätigkeit dieser Gerichte als vorher. Das ist auch nicht unbedingt eine Verwaltungsreform, wie man sie sich vorstellt.

Und was die Aufgabenkritik betrifft, die hier vorgebracht worden ist: Ja, da sind wir sofort dabei! Im Verfassungskonvent hat man 18 Monate lang sehr gute Arbeit geleistet, aber leider ohne Ergebnis, weil eben damals die politischen Konstellationen nicht gestimmt haben. Jetzt wäre das anders, aber es gibt noch immer kein Ergebnis.

Fangen wir doch heute an, hinsichtlich der Gesetzgebung und der Verwaltung einmal zu definieren: Was sind die Aufgaben eines modernen Staates auf der Bundes-, auf der Landes- und auf der Gemeindeebene?! Und was wir streichen wollen an Aufgaben, das streichen wir dann auch. (Beifall beim BZÖ.)

Warum brauchen wir noch neun Landesgesetzgeber dafür, dass man irgendwelche Campingordnungen, Bauordnungen oder Sonstiges beschließt, die bundeseinheitlich organisiert werden sollten?

Warum brauchen wir noch einen Bundesrat, in dem irgendwelche Leute ohne Kompe­tenz sitzen, anstatt den Bundesrat so zu organisieren, dass dort Landtagsabgeordnete ohne zusätzliches Gehalt sitzen und eine Teilnahme an der Bundesgesetzgebung organisieren, so wie das das föderalistische Prinzip vorsieht, aber keine Scheinkompe­tenzen für die Länder organisiert werden?

Warum hinterfragen wir nicht die Verwaltungsebenen, wo doch sicherlich eine zu streichen ist, nicht nur in der Schulverwaltung, wie wir es gesagt haben, sondern auch in der Landesverwaltung? Wozu brauchen wir eine Bundesverwaltung, eine Landes­ver­waltung, eine Bezirksverwaltung und eine Gemeindeverwaltung? Stärken wir doch die Gemeinden, machen wir sie zu wirklich starken Gemeinden, die direkt am Bürger sind, und schauen wir, dass auf Landesebene nur mehr das geschieht, was unbedingt notwendig ist, mit einer ordentlichen politischen Kontrolle! (Beifall beim BZÖ.)

Das wären die Aufgaben von Landtagsabgeordneten der Zukunft. Und dann werden wir nicht mehr so viele Abgeordnete brauchen wie in der Vergangenheit. Das BZÖ hat den Vorschlag gemacht, dass wir die Zahl der Mandatare reduzieren können, hier im Parlament und auch in den Landtagen et cetera. Das haben Sie abgelehnt. Auch das wären entsprechende  (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) – Machen Sie sich keine Sorgen!

Die Frau Finanzministerin macht sich Sorgen um das BZÖ, dass wir dann hinaus­fliegen. Frau Finanzministerin, uns geht es eben nicht um die Partei, sondern uns geht es um die Zukunft dieses Landes – da sollten Sie sich an uns ein Beispiel nehmen! –, und das verlangen die Menschen auch. (Beifall beim BZÖ.)

Klubobmann Kopf hat gesagt, die ÖVP sei immer schon für die Schuldenbremse gewesen. Jetzt wäre es interessant, darüber zu philosophieren, was für Sie, Herr Ab­ge­ordneter Kopf, „immer“ bedeutet. Im Sinne von ewig? Wie lange ist immer? Ich will


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