Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 98

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wollen – gleich in die Grundsicherung abgleiten müssen. Wir brauchen Leistungsträger für unsere Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen nämlich kein Bildungssystem haben, das karrieristische Fachidioten pro­duziert, weil der Kapitalismus Konsumtrotteln braucht, so unter dem Motto: Wer nichts weiß, muss alles glauben! Das wollen wir für unsere Kinder – hoffentlich in großer Zahl – nicht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. 2 Minuten. – Bitte.

 


13.10.01

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Volksanwälte! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute im Rahmen der Budgetdebatte beim Thema Schuldenbremse einen Aspekt nicht außer Acht lassen, der noch nicht erwähnt worden ist: die österreichischen Städte und Gemeinden. Ich glaube, als Bürgermeister einer Stadt sagen zu können, dass wir sicher unseren Beitrag zum Stabilitätspakt leisten werden, ich möchte aber trotzdem darauf verweisen, dass es für die Gemeinden nicht einfach sein wird und schon jetzt nicht einfach ist, weil es Gemeinden gibt, die sehr ausgeglichen budgetieren und denen es gut geht, es viele gibt, die gerade dabei sind, ihre Hausaufgaben zu machen, es aber auch viele gibt – das ist fast die Mehrheit –, die es sehr schwer haben.

Daher ist es auch notwendig, darauf hinzuweisen, dass es unbedingt erforderlich ist, bei den Transferleistungen entsprechend zu entflechten, dass wir unter Berücksich­tigung der Aufgaben der Gemeinden diesen keine Zusatzaufgaben mehr aufbürden dürfen, dass wir wieder dazu zurückkehren müssen, die Gemeindeautonomieabgabe zu steigern, die ja von 40 Prozent auf 20 Prozent zurückgegangen ist. Das sind we­sentliche Einnahmenentgänge, und hier muss darauf geachtet werden, im Sinne der österreichischen Städte und Gemeinden zu handeln.

Ich möchte mich aber bei der Diskussion im Rahmen der Obersten Organe auf die Volksanwaltschaft konzentrieren, denn für die Volksanwaltschaft ist ja im Budget mehr vorgesehen. Das trägt dazu bei, dass die Sprechtage in den Ländern verstärkt werden können – näher hin zum Bürger, zur Bürgerin –, weil der Bedarf einfach da ist. Aber ein ganz wesentlicher Aspekt im nächsten Jahr wird der Umstand sein, dass es die größte Veränderung im Bereich der Volksanwaltschaft seit deren Bestehen geben wird, nämlich die Tätigkeiten im Rahmen von OPCAT, ein sehr wesentlicher Bereich. Der gesamte Apparat des Menschenrechtsbeirates wird zur Volksanwaltschaft wandern, damit diese Aufgaben der Kontrolle überall in Einrichtungen, wo Menschen angehalten werden, entsprechend wahrgenommen werden können.

Ich glaube, das ist ein wesentlicher demokratiepolitischer Fortschritt für uns. Daher meine Hochachtung für die Arbeit, meinen Respekt und alles Gute für die zukünftigen Aufgaben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich möchte noch nachtragen, dass der Ent­schließungs­antrag betreffend die Möglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, merito­risch zu entscheiden, eingebracht von Dr. Walter Rosenkranz, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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