Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 109

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Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich zu bedanken, vor allem bei den ehren­amtlichen Vertreterinnen und Vertretern unserer Volksgruppen, die wertvolle Arbeit leisten.

Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja als Vertreter des Parlaments heuer das Volksgruppengesetz beschlossen, bei dem wir mit unseren Volksgruppen in Slowenien, auch jetzt mit der Lösung der Ortstafelfrage, einen wichtigen noch offenen Bereich (Abg. Petzner: Über das müssen wir noch genauer reden!) diskutiert haben. Ich stehe nicht an, mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär, dafür zu bedanken, dass es Ihnen gemeinsam mit den Volksgruppen gelungen ist, diesen langjährigen Konflikt auch friktionsfrei zu lösen.

Jetzt haben wir ein neues Volksgruppengesetz zur Begutachtung bekommen. Dieses Volksgruppengesetz wird jetzt auch von den Parteien diskutiert, nachdem es davor viele, viele Gespräche mit Vertretern der Volksgruppen, mit Regierungsvertretern gegeben hat. Ich bin zuversichtlich, dass auch dort noch ausstehende Punkte im Kon­sens erledigt werden können (Abg. Markowitz: Nur im Konsens!), weil die Volks­gruppen und vor allem die Unterstützung unserer Volksgruppen in Österreich, so hoffe ich auch, außerhalb des parteipolitischen Streites stehen.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass es gelungen ist, die Budgetmittel für unsere Volksgruppen zumindest im selben Ausmaß wie im vergangenen Jahr aufrecht­zuerhalten und so wie wir sie heuer hatten. Und ich bin mir sicher, dass wir damit auch einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Österreich geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Fürs Protokoll: verzögerter Beifall!)

13.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.37.55

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung, der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofs! Im Budget­ausschuss haben wir auch über notwendige Ausweitungen der Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft gesprochen. Der Kollege Stefan hat es schon erwähnt.

Mit den Ausgliederungen der letzten 20 Jahre sind ja dem Parlament ganz wichtige Hoheitsbereiche im Sinne der Prüfungsbefugnis verloren gegangen, also fast entzogen worden, kann man sagen. Damit wurden auch allen, die mit diesen Institutionen – also mit den ÖBB, mit der ASFINAG, mit den Universitäten, mit den Bundestheatern und so weiter – zu tun hatten und haben, die Möglichkeit von Beschwerden entzogen und auch die Möglichkeit, Missstände aufzuzeigen.

Meiner Meinung nach – und ich glaube, da sind wir uns alle einig – ist das geeignetste Kontrollorgan weiterhin die Volksanwaltschaft. Es ist kein Zufall, dass in zwei Drittel aller europäischen Länder trotz Ausgliederungen diese ausgegliederten Institutionen weiterhin von den Volksanwaltschaften, also Ombudsmännern und den entsprechen­den Institutionen, geprüft werden können – aber nicht in Österreich. Das heißt, 50 ausgegliederte Institutionen werden nicht geprüft.

Das hat zwei Konsequenzen: Erstens sind von diesen Institutionen ungerecht Behan­delte, die vor der Ausgliederung unentgeltlich und sehr niederschwellig hier ihre Beschwerden abgeben konnten und in Schutz genommen wurden, jetzt nur mehr in der Lage, über Gerichte ihre Anliegen einzubringen. Das heißt, sie müssen zum An­walt, zu Gericht. Das hat einerseits die Konsequenz, dass Kosten anfallen, und andererseits gibt es extrem lange Verfahrenszeiten, und das tun sich die meisten natürlich nicht an. Die zweite, wahrscheinlich noch wichtigere Konsequenz ist, dass es


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